Europwahl

Republikaner begrüßen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Republikaner begrüßen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts 5%-Klausel auf Bundes- und Landesebene dient nur dem Machterhalt der Altparteien Die baden-württembergischen Republikaner begrüßen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit der 5%-Klausel bei Europawahlen. Dieser Beschluss ist überfällig, so der Landesvorsitzende Ulrich Deuschle, und sollte auch auf Bundestags- und Landtagswahlen übertragen werden. Diese Klausel dient in der Praxis nur dem Machterhalt der etablierten Parteien und macht es anderen Parteien sehr schwer in die Parlamente zu kommen. Mit dem Argument, der „verlorenen Stimmen“ werden viele Wähler davon abgehalten, kleineren Parteien eine Gestaltungschance zu geben.Das Gegenargument der abnehmenden Funktionsfähigkeit der Parlamente durch Zersplitterung der Parteien wird überschätzt. Deuschle weist in diesem Zusammenhang auf die Regionalversammlung in der Region Stuttgart...

Republikaner in NRW begrüßen die Entscheidung zur 5-Prozent-Hürde

Republikaner in NRW begrüßen die Entscheidung zur 5-Prozent-Hürde Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die geltende Fünf-Prozent-Klausel bei Europawahlen gekippt, da diese u. a. gegen die Chancengleichheit der Parteien verstößt. Zwar muss die Europawahl von 2009 deshalb aber nicht wiederholt werden, jedoch bietet diese Entscheidung gute Möglichkeiten für einen erneuten Einzug der Republikaner in das Europaparlament. Ohne die Klausel wären jetzt 169 statt 162 Parteien im EU-Parlament vertreten, wozu auch die Republikaner zählen würden. Dass durch die Zunahme von Parteien die Funktionsfähigkeit des Parlaments beeinträchtigt würde, ist dem Gericht zufolge jedoch nicht erkennbar. Genau diese Argumente vertreten die Republikaner seit vielen Jahren und haben uns daher immer wieder deutlich gegen diese Unrechtshürde ausgesprochen. Nur durch die 5-Prozent-Hürde gelang es in der Vergangenheit einen erneuten weiteren Einzug unserer...

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