Republikaner begrüßen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Republikaner begrüßen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

5%-Klausel auf Bundes- und Landesebene dient nur dem Machterhalt der Altparteien

Die baden-württembergischen Republikaner begrüßen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit der 5%-Klausel bei Europawahlen.

Dieser Beschluss ist überfällig, so der Landesvorsitzende Ulrich Deuschle, und sollte auch auf Bundestags- und Landtagswahlen übertragen werden. Diese Klausel dient in der Praxis nur dem Machterhalt der etablierten Parteien und macht es anderen Parteien sehr schwer in die Parlamente zu kommen. Mit dem Argument, der „verlorenen Stimmen“ werden viele Wähler davon abgehalten, kleineren Parteien eine Gestaltungschance zu geben.Das Gegenargument der abnehmenden Funktionsfähigkeit der Parlamente durch Zersplitterung der Parteien wird überschätzt.

Deuschle weist in diesem Zusammenhang auf die Regionalversammlung in der Region Stuttgart hin, wo es keine 5%-Klausel gibt und trotzdem von einer Zersplitterung und mangelnden Funktionsfähigkeit nicht die Rede sein kann. In der Regionalversammlung, die 91 Sitze hat, sind neben den Fraktionen von CDU, SPD, Freien Wähler, Grünen und FDP auch die Gruppen der Linken und der Republikaner vertreten. Für einen Sitz sind 1,1% der Wählerstimmen notwendig. Damit ist der Wählerwille in weit größerem Umfang abgebildet, als zum Beispiel im Landtag, bei dem rund 8% der Wähler nach der letzten Landtagswahl nicht repräsentiert sind.

V.i.S.d.P.: Die Republikaner, Landesverband Baden-Württemberg
Pressemitteilung Nr. 14/2011

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