Anwalt Wirtschaftsrecht Trier

Wohlleben und Partner mbB in Top 10 der Wirtschaftskanzleien

Wohlleben und Partner mbB wurde bereits im dritten Jahr in Folge als eine von nur 14 Kanzleien in Rheinland-Pfalz und dem Saarland im renommierten jährlich erscheinenden JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien gelistet. Besondere Aufmerksamkeit erregte die bundesweit wahrgenommene Präsenz im Arbeitsrecht. JUVE ist ein Presseverlag, der über wirtschaftsberatende Juristen in Deutschland berichtet. Das JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien, welches sich längst zu dem Referenzwerk des deutschen Anwaltsmarkts für Unternehmen schlechthin entwickelt hat, wurde Ende Oktober 2018 zum 21. Mal veröffentlicht. Das Ranking, welches unter https://www.juve.de/handbuch/de/2019/ranking/22220abgebildet ist, basiert auf zahlreichen Interviews mit Kanzleien, Unternehmensverantwortlichen, Behördenvertretern und Mitarbeitern aus Justiz und Wissenschaft, den damit verbundenen Empfehlungen und der umfangreichen Recherche der 32-köpfigen JUVE-Fachredaktion. Die Bewertung...

Ist eine mündliche Bedenkenanmeldung wirksam?

Grundsätzlich ist ein Werk nur dann frei von Sachmängeln, wenn es die vereinbarte Beschaffenheit aufweist und den anerkannten Regeln der Technik entspricht. Doch kann im Einzelfall eine Haftung des Unternehmers gleichwohl entfallen, wenn die Leistung von den anerkannten Regeln der Technik abweicht und der Unternehmer den Auftraggeber mittels einer schriftlichen Mitteilung nach § 4 Abs.3 VOB/B bezüglich der hiermit verbundenen Risiken hinweist und somit seine Bedenken gegen eine vom Auftraggeber gewünschte Art der Ausführung äußert. Doch wie verhält es sich bei einer nur mündlich ausgesprochenen Bedenkenanmeldung, die in der Baupraxis nicht selten vorkommt? Das OLG Schleswig hatte in einer aktuellen Entscheidung vom 18.07.2018 (Az.12 U 8/18) ein mitwirkendes Verschulden des Auftraggebers (§ 254 BGB) angenommen, soweit die mündliche Bedenkenanmeldung hinreichend deutlich und für den Auftraggeber nachvollziehbar bezüglich etwaiger Risiken...

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