Wirtschaftsrecht Trier

Verlängerung der Elternzeit um das dritte Lebensjahr des Kindes bedarf keiner Arbeitgeberzustimmung

LAG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 20.09.2018, Az. 21 Sa 390/18  Der Kläger, welcher zunächst Elternzeit für zwei Jahre beantragt hatte, stellte einige Monate nach der Geburt seines Kindes einen Antrag auf Elternzeit für ein zusätzliches Jahr, welche er direkt im Anschluss an die ersten beiden Jahre in Anspruch nehmen wollte. Die Arbeitgeberin lehnte den Antrag mit Verweis auf die beschränkte Bindungsfrist in § 16 Abs. 1 Satz 2 BEEG ab, wonach gleichzeitig zum Verlangen der Elternzeit erklärt werden muss, für welchen Zeitraum innerhalb von zwei Jahren sie genommen werden soll. Das LAG stellte nun fest, dass der Kläger sich während des dritten Lebensjahres seines Kindes in Elternzeit befindet. Aus § 16 Abs. 1 Satz 2 BEEG ergebe sich nicht nur die zustimmungsfreie erstmalige Inanspruchnahme der Elternzeit innerhalb der ersten drei Lebensjahre eines Kindes. Die Beschränkung der Bindungsfrist auf zwei Jahre spreche vielmehr dafür, dass...

Wohlleben und Partner mbB in Top 10 der Wirtschaftskanzleien

Wohlleben und Partner mbB wurde bereits im dritten Jahr in Folge als eine von nur 14 Kanzleien in Rheinland-Pfalz und dem Saarland im renommierten jährlich erscheinenden JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien gelistet. Besondere Aufmerksamkeit erregte die bundesweit wahrgenommene Präsenz im Arbeitsrecht. JUVE ist ein Presseverlag, der über wirtschaftsberatende Juristen in Deutschland berichtet. Das JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien, welches sich längst zu dem Referenzwerk des deutschen Anwaltsmarkts für Unternehmen schlechthin entwickelt hat, wurde Ende Oktober 2018 zum 21. Mal veröffentlicht. Das Ranking, welches unter https://www.juve.de/handbuch/de/2019/ranking/22220abgebildet ist, basiert auf zahlreichen Interviews mit Kanzleien, Unternehmensverantwortlichen, Behördenvertretern und Mitarbeitern aus Justiz und Wissenschaft, den damit verbundenen Empfehlungen und der umfangreichen Recherche der 32-köpfigen JUVE-Fachredaktion. Die Bewertung...

Hilfsweise ordentliche Kündigung wirksam? BGH bleibt vermieterfreundlich

BGH, Urt. vom 19.09.2018, Az. VIII ZR 231/17 und Az. VIII ZR 261/17 In zwei Urteilen vom 19.09.2018 hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) abermals mit einer Rechtsfrage zur hilfsweise erklärten ordentlichen Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses wegen Zahlungsverzuges mit der Miete beschäftigt. Erneut hat er diesbezüglich zugunsten der Vermieter entschieden. Kraft Gesetzes kann zwar eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzuges binnen einer sog. Schonfrist unter bestimmten Voraussetzungen nachträglich unwirksam werden, so dass sich das Mietverhältnis fortsetzt. Seit Jahren vertritt der BGH aber die vermieterfreundliche Linie, dass auf diese Weise lediglich die fristlose Kündigung, nicht jedoch die hilfsweise erklärte ordentliche Kündigung „geheilt“ wird. Grundsätzlich beendet also zumindest die ordentliche Kündigung das Mietverhältnis, allerdings dann lediglich binnen der gesetzlichen Kündigungsfrist. Mit den beiden Urteilen...

Ist eine mündliche Bedenkenanmeldung wirksam?

Grundsätzlich ist ein Werk nur dann frei von Sachmängeln, wenn es die vereinbarte Beschaffenheit aufweist und den anerkannten Regeln der Technik entspricht. Doch kann im Einzelfall eine Haftung des Unternehmers gleichwohl entfallen, wenn die Leistung von den anerkannten Regeln der Technik abweicht und der Unternehmer den Auftraggeber mittels einer schriftlichen Mitteilung nach § 4 Abs.3 VOB/B bezüglich der hiermit verbundenen Risiken hinweist und somit seine Bedenken gegen eine vom Auftraggeber gewünschte Art der Ausführung äußert. Doch wie verhält es sich bei einer nur mündlich ausgesprochenen Bedenkenanmeldung, die in der...

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