Kanzlei Trier

Verlängerung der Elternzeit um das dritte Lebensjahr des Kindes bedarf keiner Arbeitgeberzustimmung

LAG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 20.09.2018, Az. 21 Sa 390/18  Der Kläger, welcher zunächst Elternzeit für zwei Jahre beantragt hatte, stellte einige Monate nach der Geburt seines Kindes einen Antrag auf Elternzeit für ein zusätzliches Jahr, welche er direkt im Anschluss an die ersten beiden Jahre in Anspruch nehmen wollte. Die Arbeitgeberin lehnte den Antrag mit Verweis auf die beschränkte Bindungsfrist in § 16 Abs. 1 Satz 2 BEEG ab, wonach gleichzeitig zum Verlangen der Elternzeit erklärt werden muss, für welchen Zeitraum innerhalb von zwei Jahren sie genommen werden soll. Das LAG stellte nun fest, dass der Kläger sich während des dritten Lebensjahres seines Kindes in Elternzeit befindet. Aus § 16 Abs. 1 Satz 2 BEEG ergebe sich nicht nur die zustimmungsfreie erstmalige Inanspruchnahme der Elternzeit innerhalb der ersten drei Lebensjahre eines Kindes. Die Beschränkung der Bindungsfrist auf zwei Jahre spreche vielmehr dafür, dass...

Wohlleben und Partner mbB in Top 10 der Wirtschaftskanzleien

Wohlleben und Partner mbB wurde bereits im dritten Jahr in Folge als eine von nur 14 Kanzleien in Rheinland-Pfalz und dem Saarland im renommierten jährlich erscheinenden JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien gelistet. Besondere Aufmerksamkeit erregte die bundesweit wahrgenommene Präsenz im Arbeitsrecht. JUVE ist ein Presseverlag, der über wirtschaftsberatende Juristen in Deutschland berichtet. Das JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien, welches sich längst zu dem Referenzwerk des deutschen Anwaltsmarkts für Unternehmen schlechthin entwickelt hat, wurde Ende Oktober 2018 zum 21. Mal veröffentlicht. Das Ranking, welches unter https://www.juve.de/handbuch/de/2019/ranking/22220abgebildet ist, basiert auf zahlreichen Interviews mit Kanzleien, Unternehmensverantwortlichen, Behördenvertretern und Mitarbeitern aus Justiz und Wissenschaft, den damit verbundenen Empfehlungen und der umfangreichen Recherche der 32-köpfigen JUVE-Fachredaktion. Die Bewertung...

Inhalt abgleichen