Fachanwalt Trier

Ist eine mündliche Bedenkenanmeldung wirksam?

Grundsätzlich ist ein Werk nur dann frei von Sachmängeln, wenn es die vereinbarte Beschaffenheit aufweist und den anerkannten Regeln der Technik entspricht. Doch kann im Einzelfall eine Haftung des Unternehmers gleichwohl entfallen, wenn die Leistung von den anerkannten Regeln der Technik abweicht und der Unternehmer den Auftraggeber mittels einer schriftlichen Mitteilung nach § 4 Abs.3 VOB/B bezüglich der hiermit verbundenen Risiken hinweist und somit seine Bedenken gegen eine vom Auftraggeber gewünschte Art der Ausführung äußert. Doch wie verhält es sich bei einer nur mündlich ausgesprochenen Bedenkenanmeldung, die in der Baupraxis nicht selten vorkommt? Das OLG Schleswig hatte in einer aktuellen Entscheidung vom 18.07.2018 (Az.12 U 8/18) ein mitwirkendes Verschulden des Auftraggebers (§ 254 BGB) angenommen, soweit die mündliche Bedenkenanmeldung hinreichend deutlich und für den Auftraggeber nachvollziehbar bezüglich etwaiger Risiken...

Anzweiflung des ärztlichen Attests durch den Arbeitgeber

Zehn Prozent der deutschen Beschäftigten geben an, eine Arbeitsunfähigkeit gegenüber ihrem Arbeitgeber vorzutäuschen. Gemäß Entgeltfortzahlungsgesetz müssen Mitarbeiter ihre Arbeitsunfähigkeit unverzüglich beim Arbeitgeber anzeigen. Nach drei Tagen ist die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eines Arztes als Nachweis vorzulegen. Im Arbeitsvertrag kann abweichend davon auch festgelegt werden, dass die Pflicht zur Vorlage der AU-Bescheinigung bereits am ersten Tag der Krankheit besteht. Die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist der gesetzlich vorgesehene Beweis für eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit. Der Arbeitgeber kann diesen Beweis jedoch erschüttern. Hierzu muss er Indizien vortragen, die darauf hinweisen, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsunfähigkeit lediglich vorgetäuscht hat. Dazu gehören beispielsweise Aktivitäten des Arbeitnehmers, die sich mit der Krankschreibung nicht vertragen, rückwirkende und häufige...

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