Der Creditweb Bauherren Ratgeber: Erbschaft ohne Streit - Was ist beim Immobilien-Erbe zu beachten?

Erbschaftsstreitigkeiten kommen in den besten Familien vor - nicht nur bei hohen Geldbeträgen sondern auch bei der Hinterlassenschaft von Immobilien. Schwierig kann es zum Beispiel dann werden, wenn ein Elternteil stirbt und kein Testament vorliegt. Möglicherweise möchte der überlebende Elterngatte weiterhin im Haus bleiben, die Kinder bestehen aber darauf, ausgezahlt zu werden. Die Baufinanzierungsexperten von Creditweb geben einen Überblick darüber, worauf Immobilienbesitzer achten sollten, um spätere Erbstreitigkeiten zu vermeiden, und wie sich geschickt Steuern sparen lassen.

Ohne Testament wird es kompliziert
Über den Tod und damit auch über ein hoch emotionales Thema wie die Erbschaft des Elternhauses wird in vielen Familien nicht geredet. Dabei kann ein rechtzeitig verfasstes Testament Streitigkeiten verhüten, denn es gilt: Gibt es keine testamentarische Vereinbarung, müssen sich die Erben einigen. Gerade Ehegatten ohne Kinder machen oft kein Testament, da sie irrtümlich glauben, der Überlebende sei Alleinerbe. Sind auf Seiten des Verstorbenen allerdings Geschwister da, erben diese neben dem Ehepartner.

Anders als zum Beispiel bei Bargeld lassen sich Wohnungen und Häuser nicht in jedem Fall problemlos teilen. Die Erben bilden eine Erbengemeinschaft, in der jedem alles gehört, und die gesetzliche Erbfolge bestimmt, welchen Anteil der Einzelne erhält. Wer wie viel erhält, richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad: Zunächst erben die nächsten Verwandten, also Kinder und Enkel, dann die weiter entfernten Verwandten wie Neffen und Nichten. Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner sind mit dem Erblasser nicht verwandt, verfügen aber über das Ehegattenerbrecht, mit dem das Erbrecht der Verwandten eingeschränkt wird. Wer sich über die Erbfolgen unsicher ist, sollte sich unbedingt von einem Notar oder Anwalt beraten lassen. Vor allem unverheiratete Paare, die eine gemeinsame Immobilie besitzen, sind gehalten, die Vermögensnachfolge eindeutig zu regeln. Sonst kann der Fall eintreten, dass der überlebende Partner nicht der alleinige Eigentümer ist, sondern die Immobilie gemeinsam mit den Angehörigen des Verstorbenen besitzt.

Damit es nach dem Tod der Eltern keine unangenehmen Überraschungen gibt, empfiehlt es sich, dass Erblasser ihre Entscheidungen transparent machen. Oft ist ein Berliner Testament sinnvoll, in dem sich Ehepartner gegenseitig als Erben einsetzen. Dabei erbt ein Elternteil die Immobilie zunächst allein; die Kinder werden erst dann als Erben eingesetzt, wenn auch der zweite Elternteil verstorben ist.

Der Staat hält die Hand auf
2012 kassierte der Fiskus Erbschaftssteuer in Höhe von 4,3 Milliarden Euro. Welches Familienmitglied wie viel Steuern zahlen muss, hängt unter anderem vom Verwandtschaftsgrad ab. Je näher der Erbe mit dem Verstorbenen verwandt ist, desto niedriger ist der Erbschaftssteuersatz. Ehegatte und Kinder gehören in die Steuerklasse I, in der die Erbschaftssteuer sieben bis 30 Prozent beträgt. Für Geschwister fallen bis zu 43 Prozent an, Nicht-Verwandte zahlen bis zu 50 Prozent Steuern. Das Finanzamt räumt allerdings jedem Erben einen Freibetrag ein, erst wenn dieser überschritten wird, müssen Steuern gezahlt werden. Auch hier wird nach dem Verwandtschaftsgrad unterschieden. So beträgt der Freibetrag bei Ehepartnern 500.000 Euro, Kinder können von jedem Elternteil 400.000 Euro erhalten. Das gilt sowohl bei einer Erbschaft als auch bei Schenkungen. Hier finden Sie eine Übersicht über die Freibeträge sowie die Steuersätze, aufgeteilt nach den Verwandtschaftsgraden.

Geschickt Steuern sparen
Ein Beispiel: Die Partnerin stirbt und vererbt eine vermietete Immobilie im Wert von 550.000 Euro an ihren Partner. Wenn das Paar unverheiratet ist, muss er 159.000 Euro Erbschaftssteuern zahlen. Sind die beiden jedoch verheiratet, reduziert sich die Steuer auf 3.500 Euro. Bewohnt der Partner das Haus selbst, muss er eventuell gar nichts bezahlen, denn der Staat gewährt in vielen Fällen Steuerfreiheit: Wenn der Verstorbene die Immobilie bis zu seinem Tod selbst bewohnt hat, ist der Ehegatte von der Erbschaftsteuer befreit, sofern er das Haus oder die Wohnung noch mindestens zehn Jahre selbst nutzt. Wer vorher auszieht, muss rückwirkend Steuern zahlen. Auch Kinder können eine Immobilie steuerfrei übernehmen, allerdings nur dann, wenn die Wohnfläche nicht größer als 200 Quadratmeter ist.

Wer Erbschaftssteuer sparen will, hat noch eine weitere Möglichkeit: Er kann bereits vor dem Sterbefall verschenken statt später zu vererben. Bei einer Schenkung wird zwar auch Steuer fällig, aber man kann alle zehn Jahre schenken und die Freibeträge erneut ausnutzen. Wer sein Haus verschenkt, sollte sich ein lebenslanges Wohnrecht beziehungsweise bei einem Mietshaus das Nutzungsrecht einräumen lassen. In allen Fällen empfiehlt sich die Beratung durch einen Notar oder Anwalt.

Die Aufteilung des Erbes
Meist ist die einfachste Lösung, Haus oder Wohnung zu verkaufen und die Kaufsumme zu teilen. Will aber einer der Erben einziehen, ist es oft notwendig, ein Darlehen aufzunehmen, um die anderen Erben auszuzahlen. Welche Finanzierung in einem solchen Fall die Passende ist, klären die Finanzierungsspezialisten von Creditweb kostenlos und umfassend in einer persönlichen Beratung.

Für weitere Informationen: www.creditweb.de

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