wertpapierfreie Finanzinstrumente

Ohne BaFin-Prospekte kann man Unternehmensfinanzierungen mit Mezzaninekapital am Kapitalmarkt tätigen- von Dr. jur. Horst Werner

Über BaFin-Prospektfreiheit besteht eine große Unsicherheit. Sie ist gegeben, wenn kein öffentliches Beteiligungsangebot vorliegt oder wenn es sich um grundschuldbesicherte Darlehen gem. § 1 Abs. 1 Kreditwesengesetz ( KWG ) handelt. Kapitalmarktorientierte Finanzierungen bedürfen somit keineswegs eines BaFin-Prospekts, der nur unnötig teuer und bürokratrisch ist. Ohne Prospekt muss kein Verstoß gegen das Kreditwesengesetz vorliegen, so Dr. jur. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ). Das Gesetz über Vermögensanlagen ( VermAnlG ) bietet zur Kapitalbeschaffung zahlreiche Bereichsausnahmen von der gesetzlichen Prospektpflicht, die nur unnötig teuer im fünfstelligen Eurobereich liegt, so der Kapitalmarktfachmann. BaFin-Prospekte erfordern einen Umfang von einhundert (100) Seiten und mehr mit Erstellungskosten von bis zu weit über Einhunderttausend Euro. Zudem entstehen mit dem BaFin-Prospekt nicht unerheblicvhe Folgekosten....

Platzierungsbedingungen von wertpapierfreien Finanzinstrumenten und grundschuldbesicherten Darlehen - von Dr. jur. Horst Werner

Eine Gewerbeerlaubnis benötigt nach den §§ 34c ff Gewerbeordnung ( GewO ) jeder, der gewerbsmäßig den Abschluss von Darlehensverträgen und Finanzinstrumenten für Dritte vermittelt oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen möchte, so Dr. jur. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) von der Dr. Werner Financial Service AG. Vermittler ist nicht das Emissionsunternehmen selbst mit seinen abhängig beschäftigten Mitarbeitern. Sie verkaufen bzw. vermitteln keine Kapitalanlagen für Dritte, sondern eigene Geldanlagen. Das Emissionsunternehmen genießt das sogen. Emittentenprivileg und benötigt am Kapitalmarkt keiner zusätzlichen Platzierungserlaubnis. Darlehensvermittler im Sinne der Gewerbeordnung ist, wer dauerhaft gegen Entgelt den Abschluss von Verträgen über Darlehen von Dritten vermittelt oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen will ( § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GewO ). Der Status...

Der Begriff des „begrenzten Personenkreises“ gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 6 Vermögensanlagengesetz - von Dr. jur. Horst Werner

Das Vermögensanlagengesetz regelt die wertpapierfreien Finanzinstrumente mit ihren Prospektpflichten ( z.B. stille Beteiligungen, Nachrangdarlehen etc. ) und mit ihren Bereichsausnahmen ( = Befreiung von der Prospektpflicht ) wegen der Unterschreitung von Geringfügigkeitsgrenzen, so Dr. jur. Horst Werner www.finanzierung-ohne-bank.de . Es sind wertpapierlose Anteile, die keine Anteile an Investmentvermögen im Sinne des § 1 Abs. 1 Kapitalanlagegesetzbuch darstellen; also keine BaFin-genehmigungspflichtigen AIF-Fonds sind. Der § 2 Abs. 1 Nr. 6 VermAnlG gestattet für einen begrenzten Personenkreis eine Bereichsausnahme von der Prospektpflicht . Dabei stellt sich die Frage, was unter einem „begrenzten Personenkreis“ zu verstehen ist. Der § 2 Abs. 1 Nr. 6 VermAnlG kommt nur dann in Betracht, wenn der „begrenzte Personenkreis“ ziffernmäßig ( z.B. 54 Personen ) feststeht und es müssten dem Emittenten alle Personen vor Abschluss aller Finanzinstrumenten-Verträge...

BaFin-prospektfreie Bereichsausnahmen auf der Basis der gesetzlichen Grundlagen des VermAnlG und WpPG - Dr. jur. Horst Werner

1. BaFin-Prospektfreie gesetzliche Bereichsausnahmen - Beteiligungskapital ohne BaFin-Prospekt ( ohne gesetzliche Prospektpflicht ) - Kapitalbeschaffung mit einem Beteiligungs-Exposé ohne BaFin-Verkaufsprospekt - Private Placement auch mit BaFin-freien Beteiligungs- Unterlagen Die BaFin-Prospektpflicht ist insbesondere in "geringfügigen" Fällen ( entweder geringe Zeichnungssumme oder wenige Beteiligte ) dann nicht gegeben, wenn das kapitalsuchende Unternehmen bei den sogen. wertpapierfreien Finanzinstrumenten nicht mehr als 20 Anteile ( = max. 20 Kapitalgeber bzw. Privatinvestoren ) pro Finanzinstrument...

Inhalt abgleichen