virtuelle Mitarbeiterbeteiligung

Mitarbeiterbeteiligungen durch „virtuelle Beteiligungen“ nicht nur an der Ertragslage, auch an der Vermögenslage beteiligen

Die Mitarbeiterbeteiligung zeichnet ein über das traditionelle Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer hinausgehende Rechtsbeziehung durch Miteigentum oder durch Gewinnteilhabe sowie durch persönliche schuldrechtliche Bindung aus, so Dr. jur Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ). Den Mitarbeitern kann neben den klassischen Beteiligungsformen im Falle eines Unternehmens-Verkaufs oder zum Zeitpunkt eines Börsengangs auch eine bestimmte Zahl von Anteilen (ev. nur wertmäßig ) versprochen werden. Dies sorgt dafür, dass erst bei einem Exit darauf Steuern gezahlt werden müssen, wenn den Beschäftigten der anteilsmäßige Wert ausgezahlt wird. Die Arbeitnehmerbeteiligung kann formalrechtlich über Beteiligungsformen realisiert werden, die den Mitarbeitern Gesellschafterrechte oder aber keine Mitverwaltungsrechte und keine Einflussrechte, sondern nur Gewinn- oder Zinsrechte einräumen. Die Finanzierung und die Liquidität...

Inhalt abgleichen