Nachrangdarlehen

Kapitalbeschaffung von Mezzaninekapital am freien Kapitalmarkt füer jedes Unternehmen - von Dr. jur. H. Werner

Nutzen Sie von uns die kapitalmarkt-geprüften Finanzierungsformen ohne Banken über die Ausgabe von stillem Beteiligungskapital, Genussrechtskapital, Anleihekapital (Unternehmensanleihe), Namensschuldverschreibungen, Hypotheken-Genussrechte, BaFin-prospektfreie Grundschulddarlehen gem. § 1 KWG, Fondskapital, Mezzaninekapital, Aktienkapital, offenes Beteiligungskapital, Wertpapieremissionen, prospektfreie und BaFin-freie Direktinvestments in Sachgüter, Nachrangdarlehen, partiarische Darlehen etc. zur Stärkung der Eigenkapitalquote und damit der Bonität oder zur Kreditablösung. Unsere Finanzierungs-Dienste ( auch durch Sachkapital-Erhöhung ) unterstützen Sie bei der Beschaffung von Firmenkapital, Gründungskapital und Sanierungskapital. Unternehmenssanierungen sind in geeigneten Fällen mit Sanierungsfinanzierungen umsetzbar. Auch nach dem Inkrafttreten des neuen Kleinanlegerschutzgesetzes am 10. Juli 2015 kann Kapital von Privat an Privat,...

Der Kapitalmarkt-Praktiker Dr. jur. H. Werner aus Göttingen mit erfolgreicher Berufstätigkeit

Der promovierte Wirtschaftsjurist Dr. Horst Werner aus Göttingen als Kapitalmarktberater für Unternehmensfinanzierungen ohne Banken ( siehe www.finanzierung-ohne-bank.de ), als Finanzierungsspezialist für KMU´s und Kapitalmarktexperte für die Kapitalbeschaffung am Kapitalmarkt mit der Ausgabe von grundschuldbesicherten Darlehensanlagen,Nachrangdarlehen, partiarischen Darlehen, Anleihen, stillen Beteiligungen und Genussrechten hat fachliche Leistungen nachgewiesen und praxisorientierte Erfahrungen - belegt durch viele positive Referenzen ( http://finanzierung-ohne-bank.de/htm/de/html/Referenzen_der_Dr_Werner_Fi... ) - erworben: Dr. jur. Horst Werner ist seit 1979 als Finanzberater und Kapitalmarktexperte in Göttingen tätig. Nach einem fünfjährigen rechtswissenschaftlichen Studium ( von 1969 - 1974 ) in Göttingen hatte Dr. Werner anschließend eine rechtswissenschaftliche Forschungs- und Lehrtätigkeit von über acht Jahren ( von 1974...

Das gesetzliche Crowdfunding gem. § 2 a ff VermAnlG unterscheidet sich vom freien Crowdfunding - von Dr. jur. Horst Werner

Crowdfunding heißt Schwarmfinanzierung und bezeichnet eine Finanzierungsform, die in der Regel über spezielle Internetplattformen erfolgt. Dort werden Unternehmungen oder Projekte präsentiert und beworben. Das Ziel dabei ist, dass eine Vielzahl von Anlegern (die „Crowd“) diese Vorhaben gemeinsam finanzieren. Die Betreiber der Crowdfunding-Plattformen suchen die auf der Plattform darzustellenden Projekte und Unternehmen aus, entscheiden über Art und Ausgestaltung der Finanzierung und nehmen oftmals eine eigenständige Bewertung („Rating“) des Vorhabens vor. Schließlich bringen sie die kapitalsuchenden Unternehmen oder Projektinhaber (die Geldnehmer) und die Anleger (die Geldgeber) zusammen. Das Instrument des Crowdfunding wird insbesondere von solchen Unternehmen genutzt, die die erforderlichen Mittel für die Realisierung ihrer Vorhaben nicht auf herkömmliche Weise einwerben können bzw. wollen. Gerade für kreative, kulturelle...

Die Bereichsausnahmen bei Vermögensanlagen wurden durch Auslegungshinweise der BaFin erweitert - von Dr. jur. Horst Werner

Nach den neuesten Richtlinien der BaFin gilt bei der gesetzlichen 20iger-Regel die sogen. "personenbezogene Auslegung", so Dr. jur. Horst Werner - dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de : Bereichsausnahmen bei der gleichen Vermögensanlage können zwei- oder sogar dreifach in Anspruch genommen werden, sofern sich die Beteiligungskonditionen deutlich unterscheiden. Wenn z.B. Nachrangdarlehen mit unterschiedlichen Rechten ( Verschiedene Laufzeiten wie zwei Jahre und sieben Jahre sowie unterschiedliche Zinshöhen von z.B. 3% p.a. und 6 %p.a. ) ausgestaltet sind, handelt es sich dann nach der "personenbezogenen Auslegung" der BaFin um verschiedene...

Grundbuchbesicherte Kapitalanlagen: Mitbesitz am Grundschuldbrief u. Verwahrauftrag beim Notar erforderlich

Grundbuchbesicherte Kapitalanlagen bedürfen eines Grundschuldbriefs ( Z.B. von einer Eigentümgrundschuld ), den der amtierend3e Notar verwahren muß. Darlehen ohne Nachrangklausel mit Grundschuld-Besicherung ( Erstrangdarlehen oder im zweiten Rang im Grundbuch besicherte Darlehen ) und private Nachrangdarlehen ( siehe www.finanzierung-ohne-bank.de ) ohne Eingriffsrechte Dritter sind ebenso nach dem § 1 Kreditwesengesetz ( KWG ) zulässig, wie private Nachrangdarlehen ohne Besicherung über ein öffentliches Darlehensangebot kapitalmarktfähig sind, so Dr. Horst Werner, Göttingen ( www.finanzierung-ohne-bank.de ). Grundschuldbesicherte...

Unterschied von Gelddarlehen u. dem Sachdarlehen sowie zur Leihe gemäß § 1 Nr. 3, 4 und 7 VermAnlG – von Dr. jur. Horst Werner

Nachrangdarlehen über Geld ohne Wertpapierverbriefung als Vermögensanlage gem. § 1 Abs. 2 Nr. 4 Vermögensanlagengesetz mit einer Nachrangabrede stehen in ihrer Grundform im BGB. Gelddarlehen sind im § 488 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) definiert und dürfen am Kapitalmarkt nur mit einem qualifizierten Nachrang und eventuell zusätzlich mit einem Gewinnanteil ( als partiarisches Darlehen ) als Vermögensanlage gem. § 1 Nr. 3 oder Nr. 4 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) öffentlich angeboten werden. Sachdarlehen sind im § 607 BGB definiert und sind keine Finanzinstrumente gemäß § 1 Vermögensanlagengesetz. Es ist jedoch...

Nachrangdarlehen als wirtschaftl. Eigenkapital in den Rechts-Grundlagen gem. § 1 Abs. 2 Nr. 4 VermAnlG – von Dr. jur. Werner

Nachrangdarlehen als eigenkapitalnahe Finanzierungsgelder für Unternehmen sind eine Form des mezzaninen Nachrangkapitals, so Dr. jur. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ), das es in verschiedenen Variationen ( Genussrechte, stille Beteiligungen etc. ) gibt. Nachrangdarlehen sind seit dem Juli 2015 Finanzinstrumente im Sinne der seit dem Sommer 2015 reformierten Prospektgesetze über Vermögensanlagen. Nachrangdarlehen gehören jetzt gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 a) Vermögensanlagengesetz zu den wsertpapierfreien Vermögensanlagen, für die diese Bereichsausnahme ebenfalls gilt, wonach u.a. eine Prospektpflicht nicht besteht,...

Eigenkapital (equity-mezzanine) u. (debt-mezzanine) Mezzaninekapital – ohne Stimmrechts-Verwässerung – von Dr. jur. Horst Werner

Das Mezzaninekapital kann eigenkapitalnah ( = eigenkapitalähnlich ) sein ( = equity-mezzanine) oder schuldenbezogenes (debt-mezzanine) Mezzanine-Kapital darstellen – jedoch immer ohne Stimmrechts-Verwässerung ( www.finanzierung-ohne-bank.de ).Es handelt sich stets um stimmrechtsloses Beteiligungskapital mit Gewinnbeteiligung oder mit einer Festverzinsung. Die Mezzanine Finanzierung ist eine Unternehmensfinanzierung ohne Banken und ohne Belastung des Banken-Kreditscorings. Millionengleder müssen nicht wie Millionen Bankkredite ( bankenintern ) an die Bundesbank gemeldet werden. Das bankenfreie Mezzanine-Kapital gibt es in den Ausprägungen...

Prospektfreiheit bei Vermögensanlagen gemäss Gesetz auf 20 Anteile am Unternehmen begrenzt – von Dr. jur. Horst Werner

Wertpapierfreie Vermögensanlagen dürfen nur innerhalb der gesetzlich definierten Bagatellgrenzen ( = Bereichsausnahmen ) ohne einen BaFin-Prospekt öffentlich ( max. 20 Unternehmens-Anteile gemäss § 2 Abs. 1 Nr. 3 a) Vermögensanlagengesetz (VermAnlG)) ) angeboten und gezeichnet werden, so Dr. jur. Horst Werner ( http://www.finanzierung-ohne-bank.de ) . Daneben gibt es noch zwei weitere Bereichsausnahmen. Nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 a) VermAnlG erstreckt sich die Prospektpflicht auf Unternehmensanteile, Anteile an Treuhandvermögen, partiarische Darlehen und Nachrangdarlehen, Genussrechte und Namensschuldverschreibungen, sowie sonstige...

Unternehmensfinanzierungen mit alternativen Finanzierungsformen: Fremdkapital-Konzeptionen in Bezug auf Privatinvestoren

Unternehmensfinanzierung mit alternativen Finanzierungen : Offenes Beteiligungskapital ( Aktien, KG-Anteile etc. ), Unternehmensanleihen / prospektfreie, grundschuldbesicherte Darlehen / Genussrechtskapital / stilles Beteiligungskapital / Namensschuldverschreibungen / Nachrangdarlehen von privaten Anlegern und partiarische Darlehen Die Unternehmensfinanzierung beinhaltet die Kapitalaufnahme für privatrechtliche Wirtschaftsorganisationen ( Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Stiftungen, wirtschaftliche Vereine ) und die Kapitalversorgung zur Ausübung unternehmerischer Tätigkeiten. In Zeiten der internationalen...

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