pkl

Alle relevanten SAP-AGB und Preislisten auf einen Blick

Seestern IT Mitglieder haben Zugriff auf Dokumentarchiv Aachen, 15.03.2010 – Bei SAP werden gewissermaßen jährlich neue AGB und PKL veröffentlicht. Da es sich inzwischen um recht komplexe Dokumente handelt, geht das Seestern IT Forum davon aus, dass die SAP-Anwender die Veränderungen nur schwer verfolgen können. Um den Teilnehmern zu helfen, haben die Mitglieder des Forums ihre SAP-AGB und –PKL zu einem Dokumentpool zusammengetragen. Oftmals scheinen AGB-Änderungen einen Nachteil für die Anwender zu bedeuten; ihre Gültigkeit ist erheblich und auch ein Diskussionsgegenstand bei Nachkäufen. Gerade mittelständischen Unternehmen fällt es oftmals schwer, einen Überblick über sämtliche relevanten Lizenzdokumente zu behalten. Erschwerend kommt hinzu, dass sich die rechtliche Lage bei AGB-Änderungen als mitunter verwirrend erweisen kann: Unter gewissen Voraussetzungen genügt den Rechteinhabern eine „vermutete“ Zustimmung des...

Krise als Ausrede: LIebling, wir können dein Auto nicht kaufen

Gedanken über die Krise Der Konjunkturkrise wird Deutschland 2009 den stärksten Anstieg an Firmenpleiten seit 2002 bescheren. Die Wirtschaftsauskunftei Creditreform erwartet in 2009 einen Anstieg im Vergleich zu 2008 um 17 % auf bis zu 35.000 Insolvenzen. Auch Traditionsbetriebe sind gefährdet. Laut Prognose von Creditreform sind 510.000 Arbeitsplätze durch die erwarteten Insolvenzen betroffen. "Schrecklich" denken alle, aber: Die Krise hat auch nützliche Seiten und Chancen. Die Krise kann jetzt als Rechtsfertigung herangezogen werden z.B für Absagen für Dinge, die man nicht wollte, es sich aber nicht offen sagen traute: Bälle, Weihnachtsfeier, neue Einrichtung, Hochzeit, neues Auto, Schmuck: alles eingespart - mit einer Begründung: "Mein Liebling- wir sind in der Krise". Mit Kreativität, Kompetenz und der richtigen Kommunikation können aber auch neue Produkte, Märkte und Verbesserungen in der Krise erzielt werden. Falls...

Arbeitnehmer sind in Insolvenzverfahren nicht rechtlos

1. Kündigungsschutz Kündigungsfristen aus Tarifverträgen und Arbeitsverträgen sind innerhalb von Insolvenzverfahren durch Sonderregelungen überlagert. Der Insolvenzverwalter hat ein Sonderkündigungsrecht: drei Monate zum Monatsende. Weitergehende Ansprüche können als Schadensersatzanspruch zur Tabelle angemeldet werden. 2. Kündigungsgrund Die Insolvenz allein stellt keinen Kündigungsgrund dar. Das Kündigungsschutzgesetz findet Anwendung. Wenn nicht alle Arbeitnehmer gekündigt werden, ist eine Sozialauswahl erforderlich. Der Betriebsrat muss einbezogen werden. 3. Sozialplan Soweit ein Betriebsrat vorhanden ist, kann ein Interessenausgleich und Sozialplan abgeschlossen werden. Die Höhe des Sozialplanvolumens ist auf 2,5 Monatsgehälter pro Arbeitnehmer begrenzt. 4. Sind Löhne und Gehälter bevorrechtigte Forderungen im Insolvenzverfahren? Lohnforderungen für die Zeit bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens sind normale...

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