Arbeitnehmer sind in Insolvenzverfahren nicht rechtlos
Pressetext verfasst von Kulzer Hermann am Mo, 2009-03-09 18:47.1. Kündigungsschutz
Kündigungsfristen aus Tarifverträgen und Arbeitsverträgen sind innerhalb von Insolvenzverfahren durch Sonderregelungen überlagert. Der Insolvenzverwalter hat ein Sonderkündigungsrecht: drei Monate zum Monatsende. Weitergehende Ansprüche können als Schadensersatzanspruch zur Tabelle angemeldet werden.
2. Kündigungsgrund
Die Insolvenz allein stellt keinen Kündigungsgrund dar. Das Kündigungsschutzgesetz findet Anwendung. Wenn nicht alle Arbeitnehmer gekündigt werden, ist eine Sozialauswahl erforderlich. Der Betriebsrat muss einbezogen werden.
3. Sozialplan
Soweit ein Betriebsrat vorhanden ist, kann ein Interessenausgleich und Sozialplan abgeschlossen werden. Die Höhe des Sozialplanvolumens ist auf 2,5 Monatsgehälter pro Arbeitnehmer begrenzt.
4. Sind Löhne und Gehälter bevorrechtigte Forderungen im Insolvenzverfahren?
Lohnforderungen für die Zeit bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens sind normale Insolvenzforderungen und werden wie normale Insolvenzgläubiger behandelt- also ohne Vorrang. Jedoch haben Arbeitnehmer die Möglichkeit Insolvenzgeld zu beantragen.
Lohn- und Gehaltsansprüche für die Zeit nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens sind Masseverbindlichkeiten, also vorrangig aus der Masse zu befriedigende Ansprüche.
5. Zurückbehaltungsrecht bei Lohnrückstand
Wenn der Arbeitgeber mit mindestens 1,5 Löhnen/Gehältern in Rückstand geraten ist, darf der Arbeitnehmer seine Arbeit verweigern und sein Zurückbehaltungsrecht geltend machen. Im Insolvenzverfahren kann der Insolvenzverwalter die Insolvenzgeldvorfinanzierung organisieren. Ferner kann er Arbeitnehmer sofort von der Arbeit freistellen mit der Folge, dass der Arbeitnehmer Arbeitslosengeld erhält oder sich anderweitig anstellen lassen kann.
6. Forderungsanmeldung oder Klage
Die Forderungen der Arbeitnehmer müssen nicht eingeklagt werden. Die Ansprüche werden grundsätzlich beim Insolvenzverwalter geltend gemacht. Dies trifft auch auf Ansprüche auf Resturlaub, Urlaubsgeld, Zinsschaden durch verspätete Zahlung usw. zu.
Für Altansprüche wird meist Insolvenzgeld organisiert. Für Ansprüche nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist -bis auf Ausnahmen- auch keine Klage sinnvoll.
Kommunikation hilft mehr.
7. Betriebsrenten
Der Pensionssicherungsverein in Köln leistet unter Umständen Ersatz, wenn Versorgungszusagen von Firmen für Renten und Pensionen auf Grund der Insolvenz der Firma nicht mehr eingehalten werden können.
8.Insolvenzgeld
Insolvenzgeld von der Bundesagentur für Arbeit wird bezahlt für offene Lohn- und Gehaltsansprüche der letzten drei Monate vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
Alternativ wird das Insolvenzgeld auch bezahlt, wenn das Insolvenzverfahren mangels Masse abgewiesen wird oder die vollständige Betriebsaufgabe erfolgt ist. Der Antrag kann durch die Arbeitnehmer selbst gestellt werden. Meist wird das Insolvenzgeld durch koordinierte Aktion des Insolvenzverwalters mit der Arbeitsagentur organisiert. Der Arbeitnehmer erhält seinen ausgefallenen Nettolohn. Gleichzeitig werden durch die Bundesagentur die Sozialversicherungsbeiträge (Renten- Kranken-, Pflege-, Arbeitslosenversicherung) entrichtet. Die Höchstgrenze liegt bei einem Bruttoeinkommen von 5.400 Euro in Westdeutschland und 4.550 Euro in Ostdeutschland.
9. Betriebsübergang
Auch innerhalb des Insolvenzverfahrens gilt § 613 a BGB. Es muss daher immer geprüft werden, ob ein Betriebsübergang vorliegt. Manchmal hat ein Arbeitnehmer trotz zuvor erfolgter Kündigung sogar einen Anspruch auf Wiedereinstellung.
Hermann Kulzer, Fachanwalt für Insolvenzrecht (pkl) Berlin Dresden
kulzer@pkl.com
www.pkl.com
www.insoinfo.de
www.insolvenzplan-als-chance.com
Arbeitnehmer haben auch
Arbeitnehmer haben auch innerhalb des Insolvenzverfahrens mehr Rechte als sie oft vermuten. Leider nehmen viele Arbeitnehmer als Gläubiger in Insolvenzverfahren ihre Rechte oft nicht vollständig wahr.
Gerade die Rechte in der Gläubigerversammlung( Einsichtsrechte, Abstimmungsrechte) sollten genutzt werden.
Es gab schon zahlreiche erfolgreiche Sanierungen, die von der Arbeitnehmerseite inszeniert wurde.
Information und Transparenz schafft die besten Chancen.