fehlerhafte Widerrufsbelehrung

BGH bestätigt Widerrufsrecht von Verbrauchern

Darlehensverträge aus der Zeit nach dem 10.06.2010 enthalten ebenfalls fehlerhafte Widerrufsbelehrungen! Der BGH erklärte eine Widerrufsbelehrung der Sparkasse aus August 2010 für fehlerhaft! Geänderte Rechtslage = fehlerfreie Widerrufsbelehrung? Der Zeitpunkt 10.06.2010 gilt als Wende im Widerrufsrecht von Verbraucherdarlehensverträgen. Bis einschließlich zu diesem Datum war es Verbrauchern möglich, sich bei einem Widerruf der Darlehensverträge auf diverse Fehler zu berufen. Das lag daran, dass der Gesetzgeber ein Muster für Kreditinstitute bereitgestellt hatte, welches jedoch fehlerhaft war. Übernahmen die Kreditinstitute nun dieses fehlerhafte Muster der Widerrufsbelehrung, war die Widerrufsbelehrung der jeweiligen Bank genauso fehlerhaft. Mit Gesetzesänderung zum 11.06.2010 übernahm der Gesetzgeber ein korrigiertes Muster in das BGB. Dieses wurde von der Rechtsprechung als rechtswirksam ausgewiesen. Seit dem sind viele Widerrufsbelehrungen...

Keine Vorfälligkeitsentschädigung bei rechtsunwirksamer Widerrufsbelehrung

Es besteht kein Anspruch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung - so Dr. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) bei Ausübung eines Widerrufs aufgrund rechtsunwirksamer Widerrufsbelehrung. Bei vorzeitiger Auflösung von Kreditverträgen können sich die Banken für entgangene Zinseinnahmen entschädigen lassen, sofern die Vertragsauflösung nicht durch die Bank als Darlehensgeber verursacht wurde. Eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung gehört jedoch zum Verantwortungsbereich des Kreditgebers, so dass bei einem berechtigten Vertragswiderruf von dem Kreditgeber keine Entschädigung verlangt werden kann. Ein positiver Effekt eines wirksamen Widerrufs ist, dass die Bank bei einem ordnungsgemäßen Widerruf somit keine Vorfälligkeitsentschädigung beanspruchen kann. Zudem sind ohnehin die von den Banken vorgenommenen Berechnungen außerordentlich intransparent, so dass regelmäßig kein Verbraucher ist in der Lage, die verlangte Entschädigung rechnerisch...

Zeitloses Widerrufsrecht bei fehlerhaften Widerrufsbelehrungen von Verbraucherkreditverträgen endet wohl.

Ewiges Widerrufsrecht bei alten und neuen Verbraucherkreditverträgen wird im Rahmen der Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie wohl zum 21.03.2016 enden. Es besteht dringender Handlungsbedarf. Das Widerrufsrecht ist bei Verbraucherkrediten nach geltendem Recht zeitlich nicht befristet, wenn eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung erfolgt ist. Die Bundesregierung plant, dies in Bezug auf Neu- und Altfälle im Rahmen der Umsetzung der Wohnraumverbraucherkreditlinie zu ändern. Das Gesetz soll am 21.03.2016 in Kraft treten. Danach soll das Widerrufsrecht für Altfälle spätestens nach einem Zeitraum von 12 Monaten und 14 Tagen nach Inkrafttreten des Umsetzungsgesetzes enden. Wir helfen Ihnen, durchzublicken und Ihre Rechte zu sichern. Der Gesetzgeber plant das Widerrufsrecht im Rahmen der Umsetzung der Wohnimmobilienverbraucherkreditrichtlinie (Richtlinie 2014/17/?U des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Februar 2014 über Wohnimmobilienkreditverträge...

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