bankenunabhängige Unternehmensfinanzierung

Dr. jur. Horst Werner über die praktische Kapitalbeschaffung am Beteiligungsmarkt beurteilt im Spiegel der Wirtschaftspresse

Der Kapitalmarktjurist Dr. jur. Horst Werner hat während seiner langjährigen Berufstätigkeit sowohl im Rahmen seiner akademischen Laufbahn als auch in seiner praktischen Tätigkeit als Anwalt ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) zahlreiche Finanz-Fachbücher, Kommentare und praxisorientierte Fachaufsätze über die Finanzierungen von Unternehmen und über die Kapitalbeschaffung ohne Bank in renommierten Fach-Zeitschriften wie NJW, DB, BB, ZHR, ZGR etc. geschrieben. Daneben gab es in der Tagespresse wie der Süddeutschen Zeitung, der FAZ oder der Bildzeitung Kurzberichte über die Tätigkeit der Dr. Werner Financial Service AG. Dr. jur. Horst Werner, Göttingen als langjährig erfahrener Spezialist für Unternehmensfinanzierungen ohne Bank und Beteiligungsberater für KMU´s mit seinem Curriculum vitae in seinen beruflichen Stationen : `Ausbildung und wissenschaftlicher Werdegang` : Dr. jur. Horst Siegfried Werner ist seit 1979 als Finanzberater...

Private Placement mit einem guten Geschäftsplan und einer zukunftsträchtigen Equity Story - von Dr. jur. Horst Werner

Erforderlich sind ein Beteiligungs-Exposé ohne BaFin-Pflicht für eine Small-Capital-Finanzierung ( bis zu 20 Privatinvestoren / Kapitalgeber pro Finanzinstrument ohne Kapitalbegrenzung und ohne Kapitalmarktaufsichtsgenehmigung gemäß § 2 Vermögensanlagengesetz - VermAnlG - siehe www.finanzierung-ohne-bank.de ) oder bei größeren Volumina prospektfrei mit grundschuldbesicherten Darlehen gem. § 1 Kreditwesengesetz ( KWG ) ohne BaFin-Genehmigung mit allen Angaben, die für eine Anlageentscheidung eines Anlegers bzw. Geldgebers wesentlich zur Beurteilung einer Unternehmensbeteiligung / Beteiligungsfinanzierung sind. Bei Fehlerhaftigkeit von Exposé-Unterlagen oder von Verkaufsprospekten könnte eine Kapitalanlagebetrug gem. 264 a Strafgesetzbuch die Konsequenz sein. Oder das Angebot könnte gegen die Vorschriften über die Einlagengeschäfte der Banken gem. §§ 1 ff Kreditwesengesetz mit einer Strafandrohung von bis zu 5 Jahren Gefängnis...

Bankenunabhängiges Nachrangkapital als (wirtschaftliches) Eigenkapital zur Bonitätssteigerung - von Dr. jur. Horst Werner

Bankenunabhängiges Nachrangkapital hilft Dr. jur. Horst Werner ( Göttingen ) - dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de - als Kapitalmarkt-Kenner auch mit BaFin-freien Beteiligungs-Exposés auf der Grundlage des Emittentenprivilegs ohne jede prospektrechtliche Volumenbegrenzung vom privaten Investorenmarkt zu beschaffen; für Vermittler gilt der § 34 f Gewerbeordnung ( GewO ). Wertpapierfreie Vermögensanlagen dürfen nur innerhalb der gesetzlich definierten Bagatellgrenzen ( = Bereichsausnahmen ) ohne einen Prospekt öffentlich angeboten werden. Die Bereichsausnahmen zur Prospektfreiheit sind in den §§ 1 - 4 Vermögensanlagengesetz( VermAnlG ) geregelt. Grundschuldbesicherte Darlehen sind gem. § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 KWG bei richtiger Gestaltung vollkommen BaFin-frei und ohne Volumenbegrenzung BaFin-prosektfrei platzierbar. "Nachrangkapital" mit einem qualifizierten Rangrücktritt gewährt Kapitalrückzahlungen und Zins- und Gewinnausschüttungen...

Presseberichte über den Kapitalmarktjuristen Dr. Horst Werner aus Göttingen und seine positiven Referenzen

Presseberichte über den Kapitalmarktjuristen Dr. Horst Werner aus Göttingen finden sich in vielen seriösen Wirtschafts-Magazinen ( Wirtschaftswoche, Handelsblatt, FAZ, Financial Times etc. ) und in Fachpublikationen. Die erfolgreiche Arbeit von Dr. Horst Werner mit seinem Finanzierungs-Netzwerk von der Dr. Werner Financial Service Group wird von Mandanten und von kapitalsuchenden Unternehmern in zahlreichen Referenzschreiben immer wieder bestätigt. Kunden würdigen die hohe fachliche Kompetenz von Dr. Horst Werner und die vorausschauende Arbeit bei der Erstellung von Kapitalmarktprospekten, was immer wieder besonders hervorgehoben...

Beteiligungs-Konzeptionär und Kapitalmarkt-Praktiker Dr. Horst Werner aus Göttingen mit aussergewöhnlichem Lebens- und Berufsweg

Der promovierte Wirtschaftsjurist Dr. Horst Werner aus Göttingen als Kapitalmarktberater für Unternehmensfinanzierungen ohne Banken ( siehe www.finanzierung-ohne-bank.de ), als Finanzierungsspezialist für KMU´s und Kapitalmarktexperte für die Kapitalbeschaffung am Kapitalmarkt mit der Ausgabe von grundschuldbesicherten Darlehensanlagen,Nachrangdarlehen, partiarischen Darlehen, Anleihen, stillen Beteiligungen und Genussrechten hat fachliche Leistungen nachgewiesen und praxisorientierte Erfahrungen - belegt durch viele positive Referenzen ( http://finanzierung-ohne-bank.de/htm/de/html/Referenzen_der_Dr_Werner_Financial_Service_AGBeste_Referenzen_zu_Finanzierungs_Dienstleistungen_der_Dr_Werner_Financial_Service_AG.php...

Unternehmensfinanzierungen ohne Bankgespräche, ohne Berge von Unterlagen und ohne Kreditprüfungen – von Dr. Horst Werner

Mittelstandsfinanzierungen und Objektfinanzierungen erfordern bei den Banken „Berge von Unterlagen“ – so Dr. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) – und bedürfen intensiver, oft lästiger Kreditgespräche und zeitraubender, umfänglicher Kreditprüfungen. So sind Finanzierungen meistens nervig, da sie nach herkömmlichen Verhaltensweisen Kreditgespräche mit der Bank voraussetzen und dann entsprechende Projektprüfungen folgen. Die Kreditprüfungs-Ergebnisse sind immer abhängig von Bonität und Rating, den Zahlen von gestern und von der Wettbewerbspositionierung bei der Bank. Die Finanzierungsgespräche sind zudem...

Ohne BaFin-Ärger an den Kapitalmarkt zur bankenunabhängigen Unternehmensfinanzierung kommen - von Dr. Horst Werner

Das Motto: "Ohne BaFin-Ärger an den Kapitalmarkt kommen" steht im Mittelpunkt des Finanz-Workshops der Dr. Werner Financial Service AG ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) am 27. April 2017 in Göttingen. Dabei werden Fragen in den Vordergrund gestellt, wie Unternehmen Auseinandersetzungen mit der BaFin vermeiden können und wie man sich am Kapitalmarkt gemäß den Prospektgesetzen und dem Kreditwesengesetz ( KWG ) verhält, um Strafen und Geldbußen gem. dem § 54 KWG zu vermeiden. Liegt keine Platzierungserlaubnis gemäß dem Vermögensanlagengesetz ( § 2 Abs. 1 Nr. 3 – 9 VermAnlG ) oder dem Wertpapierprospektgesetz ( § 3 Abs....

Inhalt abgleichen