Ohne BaFin-Ärger an den Kapitalmarkt zur bankenunabhängigen Unternehmensfinanzierung kommen - von Dr. Horst Werner

Das Motto: "Ohne BaFin-Ärger an den Kapitalmarkt kommen" steht im Mittelpunkt des Finanz-Workshops der Dr. Werner Financial Service AG ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) am 27. April 2017 in Göttingen. Dabei werden Fragen in den Vordergrund gestellt, wie Unternehmen Auseinandersetzungen mit der BaFin vermeiden können und wie man sich am Kapitalmarkt gemäß den Prospektgesetzen und dem Kreditwesengesetz ( KWG ) verhält, um Strafen und Geldbußen gem. dem § 54 KWG zu vermeiden.

Liegt keine Platzierungserlaubnis gemäß dem Vermögensanlagengesetz ( § 2 Abs. 1 Nr. 3 – 9 VermAnlG ) oder dem Wertpapierprospektgesetz ( § 3 Abs. 2 Ziff. 2 WpPG ) vor, untersagt die BaFin das Betreiben des Einlagengeschäftes und ordnet die Abwicklung an, wenn die Verträge unbedingt rückzahlbare Gelder versprechen. Es darf also außerhalb der Geringfügigkeitsgrenzen kein Wertpapier, kein Einlagengeschäft nach KWG (keine "unbedingt rückzahlbaren Gelder") und kein Investmentvermögen nach KAGB vorliegen.

Da das Betreiben von Bankgeschäften ohne Erlaubnis nach § 54 Kreditwesengesetz strafbar ist, riskieren zudem die Anbieter beziehungsweise die Mitglieder ihrer verantwortlichen Gesellschaftsorgane, strafrechtlich verurteilt zu werden. Die Platzierung von verbotenen Einlagengeschäften ist nicht bloß eine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat mit der Androhung einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Unternehmer laufen also Gefahr, als „vorbestraft“ zu gelten.

Der Tatbestand der verbotenen Annahme „unbedingt rückzahlbarer Gelder des Publikums“ ist gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Fall 2 KWG erfüllt, wenn ein Unternehmen von einer Vielzahl von Geldgebern auf der Grundlage typisierter Verträge Kapitalbeträge mit der Verpflichtung zur unbedingten Rückzahlung entgegen nimmt, die nicht banküblich besichert sind, wie z.B. grundschuldbesicherte Darlehen.

Das Finanzierungsseminar über die bankenunabhängige Kapitalbeschaffung von privaten Anlegern und Investoren für Unternehmen ( vollkommen ohne Banken ) findet am 27. April 2017 erneut in Göttingen zum Vorzugspreis von nur Euro 199,- mit dem Kapitalmarkt-Praktiker Dr. jur. Horst Werner statt. Es wird erläutert, wie Unternehmen ohne BaFin-Prospekte und ohne fünfstellige Prospektbilligungskosten an den Beteiligungsmarkt kommen. Kapitalmarktorientierte Unternehmensfinanzierungen mit privaten Nachrangdarlehen, Nachrangkapital als bilanzrechtliches Eigenkapital ohne Einflussrechte, Beteiligungskapital oder grundschuldbesichertes Darlehenskapital von privaten Kapitalgebern als wirtschaftliches Eigenkapital – alles ohne Bankverschuldung; alle BaFin-Regeln werden erläutert. Die vollkommen BaFin-prospektfreie und volumenfreie Platzierungsmöglichkeit wird ausführlich dargestellt und im (Eigen-)Kapitalbeschaffungs-Seminar am 27. April 2017 von der Dr. Werner Financial Service AG in Göttingen erläutert. Buchungen können unter dem nachstehenden Link erfolgen :

http://www.finanzierung-ohne-bank.de/htm/de/html/SeminareFinanz_Seminar_...

Weitere Erläuterungen gibt Dr. Horst Werner unter der Adresse dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de bei entsprechender Mailanfrage.