atypisch stille Beteiligung
26.08.2024: Wirtschaft | atypisch stille Beteiligung | Bilanzoptimierung | Debt-Equity-Swap | Dr. jur. Horst Werner | Dr. Werner Financial Service AG | Eigenkapitalerhöhung | Finanzierungen | Genussrecht | Sanierung von Unternehmen | Umwidmung von Verbindlichkeiten
Pressetext verfasst von HorstWerner am Mo, 2024-08-26 15:44.
Die kostenfreie Sanierung von Unternehmen durch Bilanzoptimierung zwecks Eigenkapitalerhöhung - von Dr. jur. Horst Werner
Kapitalbeschaffung und Umfinanzierungen für mittelständische Unternehmen zwecks Gegensteuerung gegen die weltweite Konjunkturflaute mit einer Auftrags- und Finanzkrise in deutschen Unternehmen. Verschiedene Maßnahmen sind leicht und kostenneutral ohne Liquidität für Unternehmen in der Krise zur Unternehmenssanierung umsetzbar.
Die weltweite Konjunktur- und Finanzkrise bundesdeutscher Unternehmen bringt immer mehr Auswirkungen in der Realwirtschaft und auf dem Arbeitsmarkt. Die Kreditvergabepraxis der Banken wurde durch die Zinsentwicklung erheblich erschwert und wird oft von Kreditkündigungen begleitet. Dies stürzt insbesondere mittelständische Unternehmen nicht selten in eine Krise, so daß Handlungs- und Sanierungsbedarf entstehen kann. Selbst die Großindustrie vermeldet in Einzelfällen Finanzierungsprobleme: So ließ Airbus/EADS mitteilen, daß ihre weltweiten Kunden verstärkt Probleme bei der Finanzierung von Flugzeugen hätten, welches...
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16.11.2021: Wirtschaft | atypisch stille Beteiligung | atypisch stillen Gesellschaft als Mitunternehmerschaft | Dr. jur. Horst Werner | Dr. Werner Financial Service AG | mezzanine Beteiligungen | Mezzaninekapital | typisch stille Beteiligung | § 15 b EStG
Pressetext verfasst von HorstWerner am Di, 2021-11-16 19:52.
Die Einkommen- und Unternehmenssteuern sowie die Abgeltungssteuer des Anlegers beim Mezzaninekapital - von Dr. jur. Horst Werner
Beim Mezzaninekapital stehen aus Unternehmenssicht die Unternehmens- und Gewerbesteuern und aus Anlegersicht die Besteuerung von Einkünften aus Kapitalerträgen sowie die Abgeltungsteuer als Quellensteuer im Mittelpunkt: Zunehmend entdecken mittelständische Unternehmen die Kapitalmärkte und private Kapitalgeber sowie Investoren die Chancen durch mezzanine Beteiligungen an ausserbörslichen Unternehmen. Was seit Jahren und Jahrzehnten international praktiziert wird, wird nun auch mit der Coronakrise in Deutschland immer populärer: Das Erwerben von mezzaninen Finanzanlagen an mittelständischen Unternehmen.
Für mittelständische Unternehmen wie auch für Kapitalanleger rücken immer häufiger die Mezzanine-Beteiligungen wie Genussrechte oder stille Beteiligungen in den Fokus der Aufmerksamkeit, da diese Finanzierungsinstrumente für beide Parteien als bilanzrechtliches Eigenkapital mit Gewinnbeteiligung vorteilhaft gestaltet werden können....
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25.11.2020: Wirtschaft | atypisch stille Beteiligung | atypisch stille Gesellschaftskapital | Beteiligung am Firmenwert- bzw. Geschäftswertzuwachs | Dr. jur. Horst Werner | Mitunternehmer | Mitunternehmer Einkünfte aus Gewerbebetrieb | unternehmerisches Finanzinstrument | Verlustzuweisung
Pressetext verfasst von HorstWerner am Mi, 2020-11-25 06:21.
Das atypisch stille Gesellschaftskapital unter bilanzrechtlichen und steuerlichen Gesichtspunkten - von Dr. jur. Horst Werner
Die stille Gesellschaft entsteht durch eine formlose ( meist schriftliche ) Vereinbarung, wonach sich eine natürliche oder eine juristische Person als Kapitalgesellschaft an einem handelsregisterlich eingetragenen Handelsgewerbe eines Kaufmanns mit einer Vermögenseinlage an dessen Unternehmen mit Gewinnbezugsrecht beteiligt, so der Beteiligungspraktiker Dr. jur. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ). Die stille Gesellschaft ist dabei von dem sogen. partiarischen Darlehen zu unterscheiden. Bei dieser Darlehensform wird eine Mindestverzinsung mit einem zusätzlichen Gewinnbonus ohne einheitliche Zweckverfolgung vereinbart. Es gilt also weder die gesellschaftsrechtliche Treuepflicht und auch nicht die Rücksichtnahme auf die Liquiditätslage des Unternehmens. Diese "Rücksichtnahme" hat der stille Gesellschafter gesetzlich zwingend einzuhalten. Der stille Gesellschafter kann z.B. nicht sein Kapital zurückfordern, wenn dadurch das Unternehmen...
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