Die kostenfreie Sanierung von Unternehmen durch Bilanzoptimierung zwecks Eigenkapitalerhöhung - von Dr. jur. Horst Werner
Pressetext verfasst von HorstWerner am Mo, 2024-08-26 15:44.Kapitalbeschaffung und Umfinanzierungen für mittelständische Unternehmen zwecks Gegensteuerung gegen die weltweite Konjunkturflaute mit einer Auftrags- und Finanzkrise in deutschen Unternehmen. Verschiedene Maßnahmen sind leicht und kostenneutral ohne Liquidität für Unternehmen in der Krise zur Unternehmenssanierung umsetzbar.
Die weltweite Konjunktur- und Finanzkrise bundesdeutscher Unternehmen bringt immer mehr Auswirkungen in der Realwirtschaft und auf dem Arbeitsmarkt. Die Kreditvergabepraxis der Banken wurde durch die Zinsentwicklung erheblich erschwert und wird oft von Kreditkündigungen begleitet. Dies stürzt insbesondere mittelständische Unternehmen nicht selten in eine Krise, so daß Handlungs- und Sanierungsbedarf entstehen kann. Selbst die Großindustrie vermeldet in Einzelfällen Finanzierungsprobleme: So ließ Airbus/EADS mitteilen, daß ihre weltweiten Kunden verstärkt Probleme bei der Finanzierung von Flugzeugen hätten, welches sich auf die Bestellungen neuer Flugzeuge bei Airbus auswirken könne. Sogar börsennotierte Unternehmen ( wie z.B. Varta AG ) oder die MEYER WERFT in Papenburg an der Ems müssen trotz guter Auftragslage vor einer Zahlungsunfähigkeit gerettet werden.
Die Überwindung und Abkoppelung von diesen Finanz- und Unternehmenskrisen ist aktuelles Denk- und Handlungsszenario in vielen mittelständischen Unternehmen. Eine Umorientierung und eventuelle Sanierung von Unternehmen in der Krise entscheidet über Wachstum, Arbeitsplätze und persönliche Schicksale von Unternehmern und Arbeitnehmern gleicher Maßen. Häufig sind Konzeptionen zur Unternehmenssanierung und Beschaffung neuen Kapitals erforderlich, um einen Stillstand, einen Investitionsstau oder eine drohende Insolvenz zu vermeiden bzw. abzuwenden.
Das Eigenkapital und die Eigenkapitalquote lassen sich durch Umschuldungen oder durch Schuldumwandlungen verbessern. Die Umschuldungen, Umfinanzierungen, Kredit- und Darlehensablösungen ohne eine andere Bank sowie die Rückgabe / Aufhebung von Bürgschaftsverpflichtungen und die Freigabe von verpfändeten Wirtschaftsgütern / abgetretenen Forderungen zwecks Neufinanzierung und Bilanzstruktur-Verbesserung sind wichtige zukunftsfördernde Maßnahmen. Sie verbessern die Eigenkapitalquote und optimieren die Bonität und das Rating zu Gunsten einer stärkeren Gesamtfinanzierungsfähigkeit in der Zukunft.
Umwandlung von Verbindlichkeiten in Eigenkapital zur Erhöhung der Eigenkapitalquote
Angesichts der restriktiven Kreditvergabe der Banken aufgrund der internationalen Bankenkrise erhöhen immer mehr kleine und mittlere Unternehmen zwecks Sanierung ihr Eigenkapital und ihre Liquidität mit mezzaninen Finanzierungsformen (z.B. Genussrechte und stille Beteiligungen). Auf diese Weise können u.a. Insolvenzgefahren abgewendet werden. Die Stärkung der Eigenkapitalbasis des Unternehmens ist aber auch ohne Zuführung von frischer Liquidität unkompliziert möglich. Mit oft einfach durchzuführenden Maßnahmen lassen sich erhebliche Verbesserungen der Bilanz- und Kapitalstruktur erzielen. Eine solche Stärkung des Eigenkapitals ist für jedes Unternehmen mit einem so genannten
„Debt-Equity-Swap“
( privatschriftlicher Vertrag ohne Notar ) möglich. Der Begriff „Debt-Equity-Swap" bezeichnet die Umwandlung von Verbindlichkeiten („Debt") in Eigenkapital („Equity") und ist eine Massnahme der Umschuldung ohne Bank und gleichzeitig ein Akt der Bilanzoptimierung z.B. zur Vermeidung von Amtsgerichts-Antragspflichten nach dem GmbH-Gesetz oder nach dem Aktien-Recht.
Ganz gleich, welche Verbindlichkeit in Eigenkapital umgewandelt werden soll, bietet sich dabei vor allem der
Debt-Equity-Swap ( also die Umwandlung ) von Verbindlichkeiten in Equity-Mezzanine-Kapital
an. Dieser entlastet die Bilanz und optimiert die Kapitalstruktur. Wenn beispielsweise bereits ein Gesellschafterdarlehen gewährt wurde, lässt sich dieses Fremdkapital mittels eines Debt-Equity-Swaps zu Buchwerten in bilanzielles Eigenkapital umwandeln. Dabei ist die Umwidmung von Verbindlichkeiten aller Art in bilanzrechtliches Eigenkapital eine bilanzpolitische Maßnahme ( = Bilanzoptimierung ). Dabei ist die Umwidmung von Verbindlichkeiten aller Art in
stilles Beteiligungskapital und Genussrechtskapital
regelmäßig besonders interessenadäquat und z.B. bei Gesellschafterdarlehen jederzeit ohne Einschaltung von unternehmensfremden Personen, ohne Inanspruchnahme des Kapitalmarktes und nahezu ohne Aufwand möglich: Der mit der Gewährung eines (Gesellschafter-)Darlehens verfolgte Zweck, die Liquidität des Unternehmens zu verbessern und gleichzeitig die Rückzahlbarkeit des überlassenen Kapitals zu ermöglichen, lässt sich mit Mezzanine-Kapital in Form von Genussrechten und stillen Beteiligungen besser erreichen.
Genau wie ein Darlehen beeinflusst Mezzanine-Kapital nicht die Stimmverhältnisse in der Gesellschafterversammlung, ist ebenfalls zurückzahlbar (anders als z.B. bei Aktien oder GmbH-Stammanteilen) und bietet allen Beteiligten zudem eine Reihe von bilanziellen und steuerlichen Gestaltungsoptionen. Auf diese Weise können auch Umschuldungen zum Vorteil des Unternehmens durchgeführt werden. Es bestehen also Wege aus der Schuldenfalle.
Bilanzoptimierung durch bargeldlose Sachkapital-Einlage
Nicht nur börsennotierte Großkonzerne, sondern auch zahlreiche mittelständische Unternehmen sind in Form von kleinen und mittleren Unternehmensgruppen mit Tochtergesellschaften oder Schwestergesellschaften organisiert (Konzern). Hier ist es möglich, einzelne Gesellschaften durch Verschmelzung in eine andere Gesellschaft einzubringen. Bei bisher nicht gesellschaftsrechtlich verbundenen Unternehmen bietet sich an, die Gesellschaftsanteile einer Gesellschaft in eine andere Gesellschaft zu überführen. Dabei kann das einzubringende Unternehmen unter Aufdeckung der stillen Reserven und unter Berücksichtigung des tatsächlichen Unternehmenswertes (bei dem auch die zukünftigen Ertragsperspektiven des Unternehmens Berücksichtigung finden) in die übernehmende Gesellschaft bei gleichzeitiger bargeldloser Sachkapitalerhöhung und Aufstockung des Eigenkapitals eingebracht werden.
Die Kapitalerhöhung per Sacheinlage/Verschmelzung läßt sich auch über eine weitere, neue Gesellschaft (z.B. eine Vorratsgesellschaft) konstruieren und vollziehen. Auf diese Weise können stille Reserven in einer Gesellschaft gehoben und bilanzrechtlich wirksam gemacht werden. Dies kann in besonderen Fällen steuerrechtlich neutral vollzogen werden, soweit Firmenwert und/oder Good-will durch Übertragung eingebracht werden. Die Wertschöpfung bzw. die Erhöhung des nominellen Eigenkapitals in der Bilanz resultiert aus der Differenz des niedrigeren Buchwerts des Einbringungsgegenstandes zu dem höheren Verkehrswert der Sacheinlage. Für die Einbringung der Sacheinlage erhält der Leistende weitere neue Gesellschaftsanteile (z.B. weitere Aktien, GmbH-Geschäftsanteile, KG-Anteile etc.) Neben der Stärkung des Eigenkapitals hat eine Einbringung oftmals den Effekt, dass undurchsichtige Unternehmensstrukturen entzerrt und transparent werden, was gleichsam positive Auswirkungen auf die Bonität und das Rating des Unternehmens hat. Bei richtiger Konstruktion lässt sich also bargeldlos und steuerfrei das Eigenkapital eines Unternehmens erhöhen. Die richtigen steuerlichen Voraussetzungen können meist im Vorfeld einer Sachkapital-Einbringung durch Rechtsgestaltung geschaffen werden.
Bilanzoptimierung durch atypisch stilles Gesellschaftskapital
Die atypisch stille Beteiligung stellt eine Sonderform des Beteiligungskapitals mit Eigenkapitalcharakter dar und hat eine steuerrechtliche Ausprägung. Diese gewährt dem atypisch still Beteiligten Einkünfte aus Gewerbebetrieb, mit der Möglichkeit positive und negative Einkünfte miteinander zu verrechnen. Die atypische stille Beteiligung gewährt also die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Rechtspersonen ( z.B. dem Geschäftsführer als natürliche Person und seinem Unternehmen als Kapitalgesellschaft ) den Steuerkreis zu schließen und dadurch private Gewinne mit unternehmerischen Verlusten einkommen- oder körperschaftsteuerlich zu verrechnen. Ferner können zusätzliche Vertragsbedingungen aufgenommen werden, die sodann erlauben, das stille Beteiligungskapital bilanzrechtlich als Eigenkapital zu passivieren. Befindet sich ein Unternehmen in einer längerfristigen Verlustphase, so kann es geboten sein, Gesellschafterdarlehen in eine atypisch stille Beteiligung umzuwandeln. Auf diese Weise entsteht zum einen bilanzrechtliches Eigenkapital und zum anderen kann z.B. der Geschäftsführer durch Verlustzuweisung die GuV seiner Gesellschaft entlasten und gleichzeitig die übernommenen Verluste einkommensteuerlich geltend machen ( also gegen seine anderweitigen positiven Einkünfte gegenrechnen ).
Die atypisch stille Gesellschaft bietet steuerlich eine echte Gewinnverteilung. Steuerliche Voraussetzung für die Anerkennung einer atypisch stillen Gesellschaft als Mitunternehmerschaft ist
(1) die Verlustbeteiligung,
(2) die Beteiligung am Firmenwertzuwachs und
(3) die Einräumung einer sogen. Mitunternehmerinitiative ( = bestimmte Mitspracherechte ).
Ferner sind zusätzliche Vertragsbedingungen aufzunehmen, die sodann erlauben, das atypisch stille Beteiligungskapital bilanzrechtlich als Eigenkapital zu passivieren.
Weitere kostenfreie Informationen erteilt Dr. jur. Horst Werner von der Dr. Werner Financial Service AG ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) unter der Mailadresse dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de .