Vermögensberater

Unabhängige Honorarberatung nur mit eigenständiger Bankerlaubnis möglich

Wer heute und in Zukunft als Vermögensberater seinen Kunden mehr als nur noch die reine Investmentfondsberatung bieten will, muss seit Einführung der MiFID am 1. November 2007 entweder über eine eigene bankenaufsichtsrechtliche Zulassung als Finanzdienstleistungsinstitut nach §32 KWG verfügen oder aber als „tied agent“ (gebundener Vermittler) unter ein so genanntes Haftungsdach gehen. Für welchen Beratungsansatz entscheide ich mich als Kunde? Stephanie Lehmann vom Finanzplanungsbüro Niklas & Lehmann erläutert: „Es gibt von jetzt an zwei Arten Vermögensberater: Die einen können ihre Kunden weiter unabhängig und somit...

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