Verfassungsgerichtshof

Österreich: Suizidhilfe-Verbot nicht verfassungsgemäß

DGHS gratuliert Nachbarland zu Gerichtsentscheidung und hofft nun auf europaweite Liberalisierung Als "nicht verfassungsgemäß" hat nun auch das Nachbarland Österreich das dort geltende Suizidhilfe-Verbot gekippt. RA Prof. Robert Roßbruch, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben, freut sich mit den beiden Schwestergesellschaften "Österreichische Gesellschaft für ein humanes Lebensende" und "Dignitas". "Ich gratuliere den Initiatoren dieser immens wichtigen Verfassungsklage und all den Österreicherinnen und Österreichern, die ihr Selbstbestimmungsrecht bis zum Lebensende nun besser wahrnehmen können", sagt Roßbruch in einer Grußbotschaft. "Mit diesem höchstrichterlichen Urteil (Verfassungsgerichtshof Österreich, VfGH, Az. G 139/2019 vom 11.12.2020) ist jetzt auch in unserem Nachbarland - wie in Deutschland seit dem Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 26.2.2020 - eindeutig klargestellt, dass es zur freien Selbstbestimmung...

Rhein-Wied-News: Kurios - Gericht befasst sich mit 2 gegensätzlichen Beschwerden zum Nichtraucherschutzgesetz

Der Verfassungsgerichtshof (VGH) in Koblenz verhandelt am Montag zwei Verfassungsbeschwerden gegen das geänderte rheinland-pfälzische Nichtraucherschutzgesetz. Einem der Beschwerdeführer geht das Gesetz nicht weit genug, dem anderen ist es zu streng. Eine der Beschwerden richtet sich gegen die Genehmigung des Qualmens in Festzelten. Die Raucherlaubnis verstoße gegen die verfassungsrechtliche Pflicht des Staates, die Gesundheit seiner Bürger zu schützen, heißt es in der Beschwerde. Nichtraucher seien damit indirekt vom Besuch von Festzelten ausgeschlossen und würden so diskriminiert. Die zweite Beschwerde hat ein Raucher eingereicht. Seiner Meinung nach verstößt das Gesetz gegen die Landesverfassung, weil sogenannte Raucherclubs nicht zulässig sind. Zudem müsse es Wirten auch in Gaststätten, in denen geraucht werden darf, erlaubt sein, reichhaltigere Speisen anzubieten. Der VGH hatte das erste Nichtraucherschutzgesetz im September...

SPD und Grüne scheitern vor dem Verfassungsgerichtshof

Entscheidung verdeutlicht absurde Argumentation der Remscheider SPD-Fraktion in der Frage der Kosten für die Kommunalwahl Der Verfassungsgerichtshof http://www.vgh.nrw.de in Münster hat heute entschieden: Die NRW-Kommunalwahl darf - wie von der CDU/FDP geführten Landesregierung geplant - am 30. August 2009 stattfinden. „SPD und Grüne sind mit ihrem Vorhaben gescheitert, weitere Verwirrung in der Frage des Wahltermins zu stiften. Auch die Klage gegen die Abschaffung der Stichwahl bei den Bürgermeister- und Landratswahlen hatte keinen Erfolg. Jetzt sollten alle Demokraten die Entscheidung des höchsten Gerichts des Landes akzeptieren und sich mit der Sachpolitik beschäftigen“, fordert der Remscheider CDU-Fraktionsvorsitzende http://www.cdu-fraktion-rs.de Philipp Veit. „Nun ist sichergestellt, dass bei der Kommunalwahl auch wirklich über kommunalpolitische Belange entschieden wird. Hätte die Wahl - wie von SPD und Grünen gewollt...

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