Rhein-Wied-News: Kurios - Gericht befasst sich mit 2 gegensätzlichen Beschwerden zum Nichtraucherschutzgesetz

Der Verfassungsgerichtshof (VGH) in Koblenz verhandelt am Montag zwei Verfassungsbeschwerden gegen das geänderte rheinland-pfälzische Nichtraucherschutzgesetz. Einem der Beschwerdeführer geht das Gesetz nicht weit genug, dem anderen ist es zu streng. Eine der Beschwerden richtet sich gegen die Genehmigung des Qualmens in Festzelten. Die Raucherlaubnis verstoße gegen die verfassungsrechtliche Pflicht des Staates, die Gesundheit seiner Bürger zu schützen, heißt es in der Beschwerde. Nichtraucher seien damit indirekt vom Besuch von Festzelten ausgeschlossen und würden so diskriminiert. Die zweite Beschwerde hat ein Raucher eingereicht.
Seiner Meinung nach verstößt das Gesetz gegen die Landesverfassung, weil sogenannte Raucherclubs nicht zulässig sind. Zudem müsse es Wirten auch in Gaststätten, in denen geraucht werden darf, erlaubt sein, reichhaltigere Speisen anzubieten.

Der VGH hatte das erste Nichtraucherschutzgesetz im September 2008 wegen unzumutbarer wirtschaftlicher Folgen für kleine Eckkneipen gekippt. ...

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... das Rauchen erlauben, wenn sie keine oder nur "einfach zubereitete" Speisen anbieten und ihr Betrieb klar als Raucherkneipe gekennzeichnet ist. Das Qualmen ist auch für geschlossene Gesellschaften und in Festzelten gestattet.

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