Rollladenkästen

Leipfinger-Bader siegt vor Bundespatentgericht

Wettbewerber-Patent für nichtig erklärt: Leipfinger-Bader darf eigene Lüftungssysteme weiter vertreiben Anfang 2020 stieg die Firmengruppe Leipfinger-Bader (Vatersdorf, Bayern) mit eigenen Produkten in die Geschäftsfelder "Dezentrale Lüftungsanlagen" und "Rollladenkästen" ein. Das gefiel einem früheren Lieferanten nicht, der daraufhin in die juristische Trickkiste griff: Mit Hilfe eines Stellvertreters wurde Leipfinger-Bader dabei eine Patentverletzung unterstellt. So sollte das Unternehmen dazu verpflichtet werden, seine Sonderprodukte nicht mehr zu verkaufen sowie Schadensersatz zu zahlen. Gegen das Patent erhob Leipfinger-Bader daraufhin Nichtigkeitsklage beim Bundespatentgericht (BPatG, München), welches ein mittlerweile rechtskräftiges Urteil fällte: Es erklärte das angeblich verletzte Patent im vollen Umfang für nichtig. "Wir haben diese Entscheidung erwartet. Sie sorgt für Rechtssicherheit am Markt", erklärt Firmenchef Thomas...

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