Rentenkürzung

Der Expartner ist tot - die Rentenkürzung bleibt

Kaum bekannt, aber Realität: Warum die eigene Rentenkürzung auch nach dem Tod des Expartners bestehen bleibt Witwenrentendebatte ohne Geschiedene: ISUV fordert Ende der lebenslangen Kürzung Nürnberg, 07. Juli 2026 -- Der Versorgungsausgleich soll gerecht sein: Wer in der Ehe zurücksteckte, um Kinder zu betreuen oder den Haushalt zu führen, soll im Alter nicht leer ausgehen. Dieses Prinzip ist in der Gesellschaft weitgehend akzeptiert - und es stellt auch der ISUV nicht in Frage. Doch eine wenig beachtete Regelung im deutschen Rentenrecht kehrt dieses Prinzip in sein Gegenteil: Stirbt der Expartner, an den Rentenpunkte abgegeben wurden, läuft die eigene Rentenkürzung in aller Regel trotzdem weiter - ein Leben lang. Und weil Betroffene vom Tod ihres Expartners oft gar nicht erfahren, behält der Staat die freigewordenen Ansprüche faktisch ein. Geschiedene zahlen so für eine Versorgung, die längst niemanden mehr erreicht. Aktuell diskutiert...

Inhalt abgleichen