Recht Ukraine

Umsatzsteuer in der Ukraine

Umsatzsteuer in der Ukraine Die Grundsätze und Regeln der Erhebung der Umsatzsteuer werden in der Ukraine durch das „Gesetz betreffend die Umsatzsteuer“ vom 03. April 1997, UStG, geregelt. Besteuert werden Geschäfte aus: Lieferungen von Waren bzw. Dienstleistungen in der Ukraine; Import von Waren bzw. Dienstleitungen in die Ukraine; Export von Waren bzw. Dienstleitungen aus der Ukraine. Als Umsatzsteuerpflichtig gilt jede Person, die: - Geschäftstätigkeit ausübt bzw. auszuüben beabsichtigt und sich freiwillig als USt.-Zahler registrieren lässt; - einer Pflichtregistrierung unterliegt (wenn der Gesamtbetrag der Lieferung der Ware bzw. Dienstleistung im Laufe der letzten zwölf Monate UAH 300.000,- übersteigt); - Ware in die Ukraine einführt. Berichtsperiode: ein Monat, ein Quartal. Es gibt zwei Steuersätze: 20% (Regelsteuersatz) und 0% (wird in der Regel auf Exportgeschäfte angewendet). Ferner beinhaltet das Gesetz...

Steuerabzugsfähigkeit von Kursverlusten in der Ukraine

Ab dem 1. September 2009 tritt eine Regelung, Nr. 895, in Kraft welche den derzeitigen Trend fortsetzt die Besteuerung von Unternehmen in der Ukraine zu erschweren. Der Kern der Gesetzesneuerung ist, dass von nun an Währungskursverluste bei Krediten und Darlehns nicht mehr als steuerlich abzugsfähig in der G+V Rechnung behandelt werden können. Nur bei der Rückzahlung von Krediten und Darlehens bleiben die Währungsverluste abzugsfähig. Die neue Steuerreglung in der Ukraine muss bereits für 9 Monate im Jahr 2009 angewendet werden. Weiterhin betrifft diese Reglung die Bewertung von Salden von Fremdwährungsguthaben auf Bankkonten oder Barguthaben. Im Falle einer nicht Erfüllung der neuen Vorschriften drohen Steuerinspektionen. Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung Patrick Jung Project Manager J&L Consulting LTD Sholom-Aleykhem Street, 11 Lviv, 79007, Ukraine Tel. +380 32 297 05 97/96 Mob.+380 67...

Aufwand für eine ukrainische Arbeitserlaubnis wird komplizierter und teurer

Verschärfung der Gesetzgebung für ausländische Arbeitnehmer in der Ukraine Die ukrainische Regierung hat Regelungen erlassen welche die Verwaltungsprozedur für ausländische Mitarbeiter in der Ukraine auf Grund der Wirtschaftskrise schwieriger und teuerer machen. Ziel ist es weniger ausländische Arbeitnehmer den Arbeitsmarkt zu beschäftigen aber auch den klammen Staatshaushalt aufzubessern. Ab dem 1. Mai 2009 wird die Anzahl der Dokumente erhöht, welche man zur Ausstellung einer Arbeitsgenehmigung braucht. Dies betrifft darüber hinaus auch die fälligen Strafen, falls die Vorschriften nicht eingehalten werden. Die ukrainische Regierung erließ in der Reglung #322 folgende Änderungen zur Erteilung, Verlängerung und Annullierung einer Arbeitserlaubnis für Ausländer und Staatenlose Arbeitnehmer in der Ukraine: Folgende Dokumente müssen nun zusätzlich zu den bisherigen Unterlagen vorgelegt werden: - Bescheinigung des Arbeitgebers...

Regelungen zur Kurzarbeit in der Ukraine

In einer gesetzlichen Reglung vom 7. Februar 2009 (N45) des Ministeriums für Arbeit und Soziales der Ukraine wurde eine folgendes zur zeitweiligen Kurzarbeit und damit verbunden staatlichen Zahlungen erlassen. ? Für die Zahlung von Kurzarbeitergeld muss folgende wirtschaftliche Situation gegeben sein. Es ist unabdinglich, dass die normale Arbeitszeit reduziert wurde oder dass Gehälter vorübergehend nicht gezahlt werden. Grund hierfür muss eine Produktionseinstellung sein ohne, dass die betroffenen Mitarbeiter aufgrund wirtschaftlicher, technischer oder struktureller Gründe gekündigt werden. ? Die Zahlungen werden von der...

Inhalt abgleichen