Unternehmen Ukraine

Neues Doppelbesteuerungsabkommen Zypern – Russland

Zypern bleibt die Nr. 1 ausländischer Investoren in Russland Russland hatte Zypern in 2008 auf die Schwarze Liste nicht kooperierender Staaten gesetzt, gemeinsam mit Luxemburg und der Schweiz. Die letztgenannten Staaten wurden als Folge ihrer Lobbyarbeit bei der russischen Regierung kurzfristig von der Liste gestrichen. Die Republik Zypern hat Ende April 2009 ein neues Doppelbesteuerungsabkommen mit Russland gezeichnet, welches Kooperation bei steuerrelevantem Informationsaustausch vorsieht. Daraufhin befindet sich Zypern nun nicht mehr auf Russlands Schwarzer Liste nichtkooperativer Staaten. Die steuerlichen Vorteile des Doppelbesteuerungsabkommens blieben jedoch bestehen. So zahlt eine russische Gesellschaft nur 5 % Quellensteuer auf an ihre zyprische Gesellschafterin gezahlte Dividenden, im Gegensatz zum in Russland üblichen Quellensteuersatz von 15 %. Aufgrund dieses schon seit Jahren bestehenden Vorteils sind fast 60 % aller Auslandsinvestitionen...

Regelungen zur Kurzarbeit in der Ukraine

In einer gesetzlichen Reglung vom 7. Februar 2009 (N45) des Ministeriums für Arbeit und Soziales der Ukraine wurde eine folgendes zur zeitweiligen Kurzarbeit und damit verbunden staatlichen Zahlungen erlassen. ? Für die Zahlung von Kurzarbeitergeld muss folgende wirtschaftliche Situation gegeben sein. Es ist unabdinglich, dass die normale Arbeitszeit reduziert wurde oder dass Gehälter vorübergehend nicht gezahlt werden. Grund hierfür muss eine Produktionseinstellung sein ohne, dass die betroffenen Mitarbeiter aufgrund wirtschaftlicher, technischer oder struktureller Gründe gekündigt werden. ? Die Zahlungen werden von der Staatlichen Arbeitslosigkeitskasse für sozialversicherte Mitarbeiter im Fall von Kurzarbeit für bestimmte Fertigungsbetriebe mit Warenproduktion und einem geschlossenen Produktionszyklus angeboten. ? Kurzarbeitszahlungen sind zugänglich für jede Unternehmensrechtsform welche Unternehmensaktivitäten ausführen...

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