Regelungen zur Kurzarbeit in der Ukraine

In einer gesetzlichen Reglung vom 7. Februar 2009 (N45) des Ministeriums für Arbeit und Soziales der Ukraine wurde eine folgendes zur zeitweiligen Kurzarbeit und damit verbunden staatlichen Zahlungen erlassen.

? Für die Zahlung von Kurzarbeitergeld muss folgende wirtschaftliche Situation gegeben sein. Es ist unabdinglich, dass die normale Arbeitszeit reduziert wurde oder dass Gehälter vorübergehend nicht gezahlt werden. Grund hierfür muss eine Produktionseinstellung sein ohne, dass die betroffenen Mitarbeiter aufgrund wirtschaftlicher, technischer oder struktureller Gründe gekündigt werden.

? Die Zahlungen werden von der Staatlichen Arbeitslosigkeitskasse für sozialversicherte Mitarbeiter im Fall von Kurzarbeit für bestimmte Fertigungsbetriebe mit Warenproduktion und einem geschlossenen Produktionszyklus angeboten.

? Kurzarbeitszahlungen sind zugänglich für jede Unternehmensrechtsform welche Unternehmensaktivitäten ausführen und dies nicht weniger als bereits 24 Kalendermonate bevor die Kurzarbeit eingeführt wurde.

? Um Kurzarbeitszahlungen zu erhalten muss das Unternehmen der Staatlichen Arbeitslosigkeitskasse von Anfang der Kurzarbeit gemeldet werden.

? Vorbedingungen für Kurzarbeitszahlungen sind:

? Die Kurzarbeit ist zwischen 1 Monat und 6 Monaten geplant
? Die Kurzarbeit ist nicht an von der Leistungen des einzelnen Mitarbeiters oder Arbeitgebers abhängig sondern von der derzeitigen wirtschaftlichen Situation der Industriebranche
? Die Kurzarbeit betrifft nicht weniger als 30% der gesamten Mitarbeiter des Unternehmens oder 30 % der Produktionsmitarbeiter
? Die Kurzarbeit betrifft mehr als 20% die normalen Arbeitsstunden

? Die Kurzarbeitszahlungen an die Mitarbeiter beträgt im Allgemeinen 2/3 des normalen vereinbarten Gehaltes. Jedoch werden eigne Berechungen der Staatlichen Arbeitslosigkeitskasse durchgeführt.

Für weitere und detaillierte Informationen kontaktieren Sie uns gerne.

Rechtsanwältin Irina Semenyuk
Projekt Manager Patrick Jung

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