Steuerabzugsfähigkeit von Kursverlusten in der Ukraine

Ab dem 1. September 2009 tritt eine Regelung, Nr. 895, in Kraft welche den derzeitigen Trend fortsetzt die Besteuerung von Unternehmen in der Ukraine zu erschweren. Der Kern der Gesetzesneuerung ist, dass von nun an Währungskursverluste bei Krediten und Darlehns nicht mehr als steuerlich abzugsfähig in der G+V Rechnung behandelt werden können. Nur bei der Rückzahlung von Krediten und Darlehens bleiben die Währungsverluste abzugsfähig. Die neue Steuerreglung in der Ukraine muss bereits für 9 Monate im Jahr 2009 angewendet werden. Weiterhin betrifft diese Reglung die Bewertung von Salden von Fremdwährungsguthaben auf Bankkonten oder Barguthaben. Im Falle einer nicht Erfüllung der neuen Vorschriften drohen Steuerinspektionen.

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Patrick Jung
Project Manager
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Sholom-Aleykhem Street, 11
Lviv, 79007, Ukraine
Tel. +380 32 297 05 97/96
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Fax. +380 32 297 05 95
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Rechts- und Steuerberatung Ukraine