Das Problem der ?Implied Health Claims? - ? ?enthält? = wirkt?

Angesichts des anstehenden Verbots vieler gesundheitsbezogener Aussagen für Lebensmittel, wollen viele Unternehmen ihre Claims zumindest mit einer ?enthält?- Aussage auf dem Etikett aufrechterhalten.

Beispielsweise wird voraussichtlich die Aussage, dass Glucosamin die Gelenkfunktionen unterstützt, künftig nicht mehr zulässig sein. Da die Wirkweise von Glucosamin jedoch umfangreich im Internet beschrieben wird, könnte die Strategie lauten, zumindest die Aussage ?enthält Glucosamin? auf dem Produktetikett beizubehalten oder nur davon zu sprechen, dass Glucosamin ein Bestandteil des Knorpelgewebes ist. Das Problem ist, dass nach der Health Claims Verordnung 1924/2006 eine gesundheitsbezogene Aussage auch dann vorliegt, wenn ein Zusammenhang zwischen einem Lebensmittel und der Gesundheit lediglich ?impliziert? wird.

Die Frage ist nun, ob die Aussage ?enthält? Glucosamin bereits impliziert, dass das Produkt die Gelenkfunktionen unterstützt. In Deutschland ist zu dieser Frage noch kein Urteil ergangen. In England beispielsweise steht die für Health Claims zuständige Behörde auf dem Standpunkt, dass solche ?enthält?-Aussagen bereits gesundheitsbezogenen Angaben (Health Claims) für Lebensmittel seien, jedenfalls wenn zu dem Stoff eine negative EFSA-Bewertung vorliegt. Das würde bedeuten, dass auch solche Aussagen künftig nicht mehr zulässig sind. Wir halten diese Auffassung für zu weit gehend, weil die Verordnung ?enthält?-Aussagen als nährwertbezogenen Aussagen ansieht. Dennoch ist nicht auszuschließen, dass Gerichte dies anders sehen. Ein Rechtsstreit zu dieser Thematik dürfte nur eine Frage der Zeit sein.

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