Mediensteuer

GEZ Gebühr muss auch für Ferienhaus ohne TV-Gerät gezahlt werden

GEZ Gebühr muss auch für Ferienhaus ohne TV-Gerät gezahlt werden GEZ GezahltDas Oberverwaltungsgericht Niedersachsen hat entschieden, dass ein Vermieter auch dann Gebühren an die GEZ bezahlen muss, wenn in seinem Ferienhaus keine Gäste wohnen und zu der Zeit auch kein Fernseher angeschlossen ist. Geklagt hatte gegen die GEZ ein Ehepaar, das in einem Ferienhaus nur zu Zeiten mit Belegung ein TV-Gerät anschließt. In der “toten Saison” wollten sie sich von der GEZ befreien lassen. Die ginge jedoch nicht, so die Richter. Entscheidend für die Gebühren sei die Bereitstellung der Technik: “Selbst wenn alle Geräte jeweils aus dem Ferienhaus entfernt und im Wohnhaus der Vermieter eingelagert worden sind, ist ein fortbestehendes Bereithalten der notwendigen Technik zum Empfang gegeben.” Entscheid des Oberverwaltungsgericht Niedersachsen Bitte beachten Sie auch unsere anderen Artikel www.konsumer.info Das Wahlspektakel...

Obdachlos: Schon GEZbezahlt?

Mit der GEZ hatten wir uns in den letzen Jahren so das ein oder andere mal beschäftigt, und nicht immer war der Grund erfreulich. Was nun Fernsehkritik TV aufdeckte ist der Oberhammer schlecht hin. Der GEZ neuestes Husarenstückchen- man forderte von einem Obdachlosen (also jemand ohne Wohnung) Gebühren- natürlich fürs Fernsehgucken, “weil ja jeder Obdachlose auf der Strasse einen Fernseher dort stehen hat”. Nur der Obdachlose, Peter S. aus Bremen hatte gar keinen TV, aber wen wundert es- das interessierte die GEZ nicht besonders und beharrte auf Zahlung. Sie forderte, natürlich über Jahre rückwirkend knapp 400 Euro. Aller Widerspruch und Einspruch dagegen- sogar mittels eines Anwalts blieben erfolglos. Also stotterte der Peter S. in monatlichen Kleinstraten den gefordeten Betrag ab. Als die letzte Rate überwiesen war und alles erledigt schien, gab es erneut Post von der GEZ. Man forderte nun von Peter S. einen...

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