Kindergrundsicherung

Eltern behinderter Erwachsener müssen Anspruch auf Kindergrundsicherung haben

Beratungsstelle: "Wer sich nicht selbst unterhalten kann, soll weiterhin Kindergeld bekommen!" Die Bundesregierung will das Kindergeld auf 250 EUR erhöhen und plant mittelfristig die Überführung dieser Leistung in die neue Kindergrundsicherung. Wie nun aber die Beratungsstelle "FamilienKnäuel" fordert, soll die bisherige Praxis, wonach Eltern von behinderten Kindern, deren gesundheitliche Einschränkung vor dem 25. Lebensjahr eingetreten ist, auch über das 27. Lebensjahr hinaus Kindergeld erhalten, bestehen bleiben: "Es ist ein nötiger Ausgleich für die Zusatzbelastungen, die Eltern von Kindern mit einem Handicap schultern müssen, wenn ihnen dauerhaft Kindergrundsicherung gewährt wird, solange das Kind - auch im Erwachsenenalter - durch die Behinderung nicht in der Lage ist, seinen Unterhalt selbst aufzubringen". Wie Familienberater Dennis Riehle (Konstanz) berichtet, sind Eltern mit der finanziellen, materiellen, sozialen und emotionalen...

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