Jörg Mathieu

ARCHEVIVA.com versucht sich in Zensur der Presse

09.05.2014, Berlin - Der so genannte "Sender" ARCHEVIVA aus der Weltstadt Keltern-Weiler (1300 Einwohner) flippt aus. Nach dem gerichtlichen Debakel seines Kooperationspartners Jörg M. ("Godfarter® of Kindeswohl") aus Saarbrücken, der wegen unwahrer Berichterstattung vor dem Landgericht München verklagt wurde und letztendlich aus Eigennutz eingeknickt ist (der presseblog berichtete), versucht nun sein Kooperationspartner und Sprachrohr ARCHEVIVA die Veröffentlichung sämtlicher Berichte, welche die Arbeitsweise der selbsternannten "Journalisten" in seinem Dunstkreis darstellen, zu unterbinden. Heute ging der Redaktion de...

Prozess gegen PAPA-YA: Wurden Interviews manipuliert ?

01.03.2014, Karlsruhe - Am vergangenen Donnerstag wurden begründete Vermutungen laut, dass in einem Münchner Presserechts-Prozess Interviews von Zeugenaussagen manipuliert worden sein könnten. Vor dem Hintergrund des laufenden Verfahrens gegen den Herausgeber der mittlerweile eingestellten Zeitschrift PAPA-YA, Jörg M., sind für den weiteren Prozessverlauf ggf. unerwünschte Aussagen entfernt worden. Beispielsweise taucht in einem ansonsten nicht geschnittenen Interview des Autors des fraglichen Artikels und Zeugen Marcel O. ein völlig unmotivierter, dafür aber deutlich erkennbarer Schnitt bei Zeitstempel 4min 53sec just an der Stelle auf, wo das Gespräch auf den Audio-Mitschnitt der fraglichen Veranstaltung kommt. Laut O., nach eigenen Angaben Mediziner (Rettungsassistent und Puppendoktor) und ehrenamtlicher Journalist, sehe die Klägerin lediglich Anlass zu belegen, dass seine Zitate oder seine Wiedergabe derselben im beklagten Artikel...

Landgericht München: Herausgeber von PAPA-YA scheint einzuknicken

25.02.2014, München - In der Klagesache einer in München ansässigen Rechtsanwältin für Familienrecht gegen den Herausgeber der ehemaligen Zeitschrift PAPA-YA scheint sich eine Entscheidung abzuzeichnen. Die Klägerin begehrt vor der Pressekammer des Landgerichts München die Unterlassung von ihr unterstellten Äußerungen, die Feststellung der Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte wegen eines ohne ihre Genehmigung veröffentlichten Fotos ihrer Person und eine Geldentschädigung von 5.000 EUR. Aus zuverlässiger Quelle wurde nunmehr bekannt, dass die Pressekammer des Landgerichts München den Beteiligten einen weiteren Vergleichsvorschlag unterbreitet habe. Das Gericht habe der Klägerin darin auch dargelegt, welchen Umfang eine von ihr begehrte Gegendarstellung nach Auffassung des Gerichts haben dürfe. Eine von der Klägerin geforderte Geldentschädigung stellte der Vorsitzende bereits im mündlichen Anhörungstermin Anfang Februar...

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