GenStA- Celle

Strafanzeige gegen Ministerpräsident Stephan Weil zum Az. 2 BvR 2122/15 und BGH 2 ARs 283/15

Die Staatsanwaltschaft Hannover verweigert ohne Angabe von Gründen Ermittlungen gegen den Ministerpräsidenten Stephan Weil und welcher gegenüber den Ermittlungsbehörden weisungsberechtigt ist, aber jeder Interessierte kann die Antwort darauf hier selbst lesen. Es liegen unzweifelhafte und unangreifbare Urkunden der GenStA-Oldenburg vor, dennoch werden Ermittlungen gemäß Legalitätsprinzip verweigert. Haben sich die Bürger schon mal überlegt, welches als Steigerung der politischen Machtübernahme nach der AfD in diesem Land kommen könnte? Denn dem Bundesgerichtshof und dem Bundesverfassungsgericht sind vom Gesetzgeber rechtliche Möglichkeiten eingeräumt, bei Vergehen und Verbrechen (Rechtsbeugung/Urkundenfälschung)Beschwerden Geschädigter ohne Begründung einfach abzulehnen. Damit werden Teile von kriminellen Banden innerhalb der Justiz, hier die Begehung oder auch Fortsetzung weiterer Straftaten eröffnet. Ein äußerst alarmierendes...

Erweiterung der Strafanzeige gegen Ministerpräsident Stehan Weil zum Az. 2 BvR 2122/15 und BGH 2 ARs 283/15

Ministerpräsident Weil ist als Landesvertreter im Aufsichtsrat von VW, dort verweigert man ihm schon die persönliche Achtung. Es steht der dringende Verdacht des schweren Betruges in Milliardenhöhe von VW im Raum. Wie kann man da als unbescholtener Bürger erwarten, dass Staats- und Justizbeamte und bis hinunter zum kleinsten Dienstrang, Achtung vor dem Gesetz und einem Ministerpräsidenten sowie seiner Ministerriege haben? 07. März 2016 Nur per Fax: (0511) 34 72 59 1 Staatsanwaltschaft Hannover Volgersweg 67 30175 Hannover Hiermit erweitere ich, G.K., geb. am xxxxxxxxxxx, meine Strafanzeige vom 04. März 2016 gegen Ministerpräsidenten Stephan Weil Privatanschrift Unbekannt Staatskanzlei Plankstraße 2 30169 Hannover wegen Täterschaft zum §13 StGB in Verbindung mit § 240 StGB, § 187 StGB und § 129 Abs.1 StGB, in Tateinheit. Gründe: Der Beschuldigte ist...

Niedersächsischer Landtag deckt Teile einer kriminellen Bande zur Beseitigung der Rechtsordnung

Niedersächsischer Landtag deckt Teile einer kriminellen Bande zur Beseitigung der Rechtsordnung zum Az. 2 BvR 2122/15 und BGH 2 ARs 283/15 Niedersächsischer Landtag deckt Teile einer kriminellen Bande innerhalb der Judikative und Exekutive zur Beseitigung der bestehenden Rechtsordnung. Nicht nur das Zeugen und Beweismittel im Gerichtssaal unterdrückt werden, dazu gehören auch Uneidliche Falschaussagen und Urkundenfälschungen von Gerichtsurkunden durch die Generalstaatsanwaltschaft, so etwas sind in der Tat kriminelle Handlungen einer Bande und genau von den Judikativen und Exekutiven, nicht nur des Bundeslandes Niedersachsen. Insgesamt sollen mehr als dreißig schwerstkriminelle Straftaten von Staats-und Justizbeamten seit 1988 vertuscht werden. Bei jedem kleinen Pubs und wenn es nur eine Brustvergrößerung eines unbedeutenden Püppchens geht, springen die Journalisten zu einem halben Hundert auf den fahrenden Medienzug. Wenn es aber...

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