Erweiterung der Strafanzeige gegen Ministerpräsident Stehan Weil zum Az. 2 BvR 2122/15 und BGH 2 ARs 283/15

Ministerpräsident Weil ist als Landesvertreter im Aufsichtsrat von VW, dort verweigert man ihm schon die persönliche Achtung. Es steht der dringende Verdacht des schweren Betruges in Milliardenhöhe von VW im Raum. Wie kann man da als unbescholtener Bürger erwarten, dass Staats- und Justizbeamte und bis hinunter zum kleinsten Dienstrang, Achtung vor dem Gesetz und einem Ministerpräsidenten sowie seiner Ministerriege haben?

07. März 2016

Nur per Fax: (0511) 34 72 59 1

Staatsanwaltschaft Hannover
Volgersweg 67
30175 Hannover

Hiermit erweitere ich, G.K., geb. am xxxxxxxxxxx, meine Strafanzeige vom 04. März 2016

gegen

Ministerpräsidenten Stephan Weil
Privatanschrift Unbekannt
Staatskanzlei
Plankstraße 2
30169 Hannover

wegen

Täterschaft zum §13 StGB in Verbindung mit § 240 StGB, § 187 StGB und § 129 Abs.1 StGB, in Tateinheit.

Gründe:

Der Beschuldigte ist Ministerpräsident des Landes Niedersachsen und bereits seit seiner Abgeordnetenzeit im Niedersächsischen Landtag Mitwisser von vorsätzlichen bandenmäßigen Straftaten, nicht nur der NDS-Justizbehörden gegen den Anzeigenerstatter.

Der Beschuldigte trägt als Ministerpräsident des Landes Niedersachsen die volle rechtliche und auch politische Verantwortung für das vorsätzliche und bandenmäßige Unterlassen seiner Justizministerin Frau Niewisch-Lennartz, hier im Zusammenhang mit den Beschlüssen des Bundesverfassungsgericht zum Aktenzeichen 2 BvR 2122/15, sowie des Bundesgerichtshof zum Aktenzeichen 2 ARs 283/15.

Von der Staats- und GenStA-Oldenburg gehen nicht nur im Zusammenhang mit vorgenannten Aktenzeichen des BVerfG und des BGH, unterschiedliche ungesühnte Vergehen und Verbrechen aus. Hinzukommend nun die Straftatbestände der Nötigung und öffentlichen Verleumdung – gemäß Schreiben an Oberamtsanwalt Reil vom 04. März 2016.

Wer in vorsätzlicher und bandenmäßiger Manier die Beseitigung der Rechtsordnung über Jahre hinweg durch Justiz- und Staatsbeamte, noch dazu zum großen finanziellen Schaden der Steuerzahler und Dritter zulässt, ist ohne jeglichen Zweifel ein Straftäter.

Ich habe diese Strafanzeige als Anzeigenerstatter/Geschädigter selbst geschrieben, diese entspricht vollumfänglich der Wahrheit und wurde von mir selbst unterzeichnet.

Die Staatsanwaltschaft Hannover wird hiermit aufgefordert, umgehend das Aktenzeichen des Ermittlungsverfahrens dem Anzeigenerstatter mitzuteilen.

G. K.
Ehemaliger politischer Häftling der DDR 1977
Mitglied im Verein gegen Rechtsmissbrauch eV.

Anlage:
Schreiben an Oberamtsanwalt Reil vom 04. März 2016 – nebst Anlagen

Cc.
Internationaler Strafgerichtshof Den Haag
Deutscher Bundestag
Dr. Norbert Blüm, Bonn „Einspruch“
Internet/Medienveröffentlichung