Deutscher Bundestag

Wenn Staatsanwälte und Richter unter Straftatsverdacht gelangen - Teil 1

Kriminelle oder auch kriminelle Banden sind bei ihrer vermeintlichen Arbeit zum Nachteil der Bürger niemals überlastet. Was aber passiert und wenn der Demokratische Rechtstaat entweder zu dumm, oder zu faul, oder sogar dabei selbst kriminell wird, anstatt diese Banden zu bekämpfen, kann jeder Bürger aus dem nachfolgend hier geschilderten Werdegang/Pressemitteilung selbst lesen. Auch anzumerken ist, wenn Oma oder Opa um eine paar Tausender von einer Betrugsbande erleichtert wird, dann sind all Journalisten von den Medien zur Stelle. Sind aber höchste Staats- und Justizbeamte in Straftaten verwickelt, dann sind nicht nur die Medien still du leise, so sind dann plötzlich auch alle Anwälte arbeitstechnisch überlastet – oder lehnen diese es rundheraus ab gegen PKH ein Mandat zu übernehmen? Was machen Teile von Staatsanwälten und wenn diese gegen Täter aus den eigenen Reihen der Beamtenschaft ermitteln müssen? Ganz einfach – rein...

Große Teile der Justiz im Demokratschen Rechtsstaat stehen unter dringendem Straftatsverdacht

Der Demokratische Rechtsstaat läßt Bürger bis zur Erzwinungshaft verfolgen, wenn diese ihre Parkgebühr nicht entrichtet haben. Wenn aber Staats- und Justizbeamte Straftaten begehen, dann gilt die Verfassung gemäß Art. 3 Abs. 1 GG plötzlich nicht mehr. Die Folgen, insbesondere finanzieller und auch gesundheitlicher Schäden, werden meist erst nach Jahrzehnten manchmal sichtbar. Zu diesem Zeitpunkt gilt dann plötzlich der § 839 BGB i.V. mit Art.34 GG nicht mehr. Wie hier nachfolgend und im Schriftsatz an den Deutschen Bundestag vom 27. April 2023 aufgeszeigt, wie weit und hoch die Täter sowie die Mitwisserschaft an solchen ungesühnten Straftaten im Amt reicht. Hierbei geht es auch um die reelle Vernichtung eines 22 Millionen D-Mark Klima- und Umweltschutzprojektes aus 1995. Gerade die Grünen/Bündnis 90 und die in vielen Ländern die juritische und politische Verantwortung trugen und tragen, haben sich zur direkten Teilhaberschaft...

Vorsatz zur gefährlichen Körperverletzung - juristisches Unrecht erzeugt körperlichen Stress - vorsätzliche Tötungsabsicht ?

Beteiligt ist das Bundesland Niedersachsen, Bundesland Thüringen, Bundesland Brandenburg, Bundesland Bremen, Bundesland Bayern, Bundesland Baden-Württemberg und Bundesland Nordrhein-Wesfalen. Diese Bundesländer stehen durch ihre Ermittlungsbehörden unter dringendem Verdacht verschiedener vorsätzlicher und bandenmäßiger Strafvereitelungen im Amt sowie Anderes. Mitwisser an diesen strafrechtlichen Vorürfen sind die Länderparlamente sowie die jeweiligen Landesregierungen. Zusammengefasst haben diese Bundesländer finanzielle Schäden in noch unbegrenzter Millionenhöhe zu verantworten. Noch zu erwähnen wäre, dass diese unter dringenden Verdacht stehenden Bundesländer damit ab 1997 ein hochinnnovatives und patentiertes Umwelt-und Klima-Projekt mit einem Startwert von 22 Millionen D-Mark verhindert haben. Die daamit in direkter Verbinung einhergehenden Steuerverluste sind ebenso in mindestens zweistelliger Millionenhöhe angesiedelt. Viele...

Selbstbestimmungsrecht nicht geschützt

DGHS kritisiert Gesetzentwurf zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts Fast unbemerkt von der Öffentlichkeit ist eine Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts (BT-Drucksache 19/24445) auf dem Weg. An dem Gesetzentwurf, der am 26.11.2020 in einer Ersten Lesung im Deutschen Bundestag behandelt wurde, kritisiert die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) einen darin vorgesehenen Paradigmenwechsel. Die Neufassung sieht ein automatisches Ehegattenvertretungsrecht vor, das es bislang nicht gab. Dieses Recht soll für den Zeitraum von drei oder vielleicht sogar sechs Monaten gelten, wenn ein Mensch nicht für...

Deckt der Deutsche Bundestag strafbares Verhalten seiner Staats- und Justizbeamten ?

Der Deutsche Bundestag weiß spätestens komplex seit dem 12. Juli 2015 von vorsätzlichen und bandenmäßigen Straftaten höchster Staats- und Justizbeamter mehrerer Bundesländer, hier auch zum großen Nachteil aller Steuerzahler. Was unternimmt der Deutsche Bundestag um diesen strafbaren Zuständen zu entgegnen bzw. gemäß der Verfassung abzuhelfen, NICHTS. Die Abgeordneten scheint es nur zu interessieren, wie diese ihre monatlichen hohen Apanagen sichern, wie wir Bürger aber unsere Existenz gegen solche kriminelle Banden sichern, geht denen am A………. vorbei. In der Türkei gibt es wenigsten noch Journalisten und die den...

Kommentar an den Bürgerbeauftragten der Europäischen Union zur Menschenwürde vom 27. Februar 2017

Datum 27. Februar 2017 Nur per Fax : +33 388 17 90 62 Der Europäische Bürgerbeauftragte 1 Avenue du President Robert Schuman CS 30403 FR 67001 Strasbourg Cedex France Subject: Beschwerde und Information zu vorsätzlichen Vergehen und Verbrechen, durch Staats- und Justizbeamte der Bundesrepublik Deutschland, gegen G. K. und zum großen finanziellen Nachteil unbeteiligter Dritter. Sehr geehrte Damen und Herren, in den Anlagen übermittle ich Ihnen meine neuerliche Petition an den Deutschen Bundestag zur freundlichen Kenntnisnahme. Der European Court of Human Rights hat...

Richtet sich der sogenannte Demokratische Rechtsstaat selbst zu Grunde ? Kein Recht auf ein faires Verfahren 1 BvR 1669/16

Abschnitt I - Rechte und Freiheiten (Art. 2 - 18) Art. 6 Recht auf ein faires Verfahren . (1) Jede Person hat ein Recht darauf, daß über Streitigkeiten in bezug auf ihre zivilrechtlichen Ansprüche und Verpflichtungen oder über eine gegen sie erhobene strafrechtliche Anklage von einem unabhängigen und unparteiischen, auf Gesetz beruhenden Gericht in einem fairen Verfahren, öffentlich und innerhalb angemessener Frist verhandelt wird. Das Urteil muß öffentlich verkündet werden; Presse und Öffentlichkeit können jedoch während des ganzen oder eines Teiles des Verfahrens ausgeschlossen werden, wenn dies im Interesse...

Der Bundesjustizminister, der Widerspuch und seine Lüge zum Art. 1 Grundgesetz bei Facebook vom 09. Dezember 2016

Kommentar übernommen am 09. Dezember 2016 von Facebook Heiko Maas - Sie Herr Bundesjustizminister, haben unter den dem Aktenzeichen der Generalbundesanwaltschaft 2 AR 217/15 mit BGH 2 ARs 283/15 nicht nur eine vorsätzliche Urkundenfälschung mit gedeckt, denn die Untersagung der sofortigen Rechtsbeschwerde durch Niederschrift beim Amtsgericht, eben und weil kein Anwalt bei dieser verbrecherischen Vorgeschichte bereit war ein Mandat zu übernehmen, ist eine vorsätzliche und bandenmäßige Beugung des Rechts und damit ein Verbrechen gemäß §339 StGB. Um solche Verbrechen zu vertuschen, umgehen Richter gemäß Art. 97GG schon...

Mitteilung an das Kanzleramt sowie den Deutschen Bundestag zum Beschluss BVerfG 1 BvR 1669/16

07. Dezember 2016 Nur per Fax: 030/18 10 27 20 Persönlich der Bundeskanzlerin vorzulegen! Bundeskanzleramt/Bundeskanzlerin Frau Dr. Angela Merkel Willy Brandt Straße 1 10 557 Berlin Ihr Zeichen Az. 131 –K- 500 617/12/0001 vom 05. März 2012 Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin, in den Anlagen übersende ich Ihnen meine Pressemitteilung vom 07. Dezember 2016 an alle Fraktionen der im Bundestag vertretenden Parteien, ebenfalls zu Ihrer freundlichen Kenntnisnahme. Die Richter bis zum Bundesverfassungsgericht sind gemäß Art. 97 GG so unabhängig, dass diese gegen ihre eigenen Grundsatzentscheidungen...

Menschenrechtskonvention Art. 6 Abs. 1 - ein faires Verfahren durch das Bundesverfassungsgericht aufgehoben.

Pressemitteilung vom 07. Dezember 2016 Verweigerung anwaltlichen Beistandes bis zum Bundesverfassungsgericht. Aufhebung des Rechts auf ein faires Verfahren (Art. 6 Abs. 1 der Menschenrechtskonvention) durch das Bundesverfassungsgericht am 07. November 2016, hier zur Vertuschung jahrzehnter langer ungesühnter Vergehen und Verbrechen von Teilen höchster Staats- und Justizbeamter im Demokratischen Rechtsstaat. Unverbrüchlich gemäß § 31 Abs. 1 BVerfGG das BVerfG vom 09.03.2005 in 1 BvR 569/05: “Die Gerichte müssen sich schützend und fördernd vor die Grundrechte des Einzelnen stellen. Dies gilt ganz besonders, wenn es...

Inhalt abgleichen