EU-Vertrag

Helga Zepp-LaRouche (BüSo): Volksabstimmung über den EU-Vertrag!

Nicht einmal nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das das Begleitgesetz zum Lissaboner Vertrag für verfassungswidrig erklärte, ist die Bundestagsmehrheit bereit, den Vorrang des Grundgesetzes vor der EU-Bürokratie akzeptieren. * * * Von Helga Zepp-LaRouche, Kanzlerkandidatin der Bürgerrechtsbewegung Solidarität (BüSo) Die Reaktion von verschiedenen Seiten auf das Urteil des Karlsruher Bundesverfassungsgerichtes zum Lissaboner Vertrag und zum Begleitgesetz demonstriert, daß die Gegner der Souveränität Deutschlands und des Grundgesetzes offenbar nicht aufzuhören gedenken, beides auszuhebeln. Darauf kann es eigentlich nur eine Antwort geben: über den Lissaboner Vertrag muß es eine Volksabstimmung geben. Das Karlsruher Urteil vom 30. Juni, in dem das Bundesverfassungsgericht zwar einerseits erklärt hat, der Vertrag von Lissabon sei mit dem Grundgesetz vereinbar, aber nur in der Auslegung des Urteils von Karlsruhe,...

EU-Vertrag: Das NEIN aus Irland

(Newsredaktion, Berlin) - Ein deutliches NEIN aus Irland zeigt um so deutlicher das wahre Gesicht des EU-Vertrages, mit seiner heimlichen Klausel, Menschen legal töten zu können. Das ist es, was in diesen Tagen die Medien nur allzu gerne vorsätzlich verschweigen. Liest man sich den EU-Vertrag aufmerksam durch, wird man schnell feststellen, welche Menschenrechtsbrüche in diesem menschenverachtenden Meisterwerk, der auch ein wenig an das Versailer Diktat erinnert, offenkundig und offenbar werden. Wie kann man von Menschen erwarten, daß sie einem Vertrag zustimmen, wenn nur in wenigen Ländern das Volk entscheiden darf. In anderen Ländern, in denen die Demokratie so hoch gehängt wird wie beispielsweise in Deutschland, soll man das Volk einfach nicht fragen dürfen, es wird ganz einfach übergangen. Demokratie (Demos = Volk) bedeutet Volksherrschaft. In Deutschland war es aber mit der Demokratie noch niemals weit her, weil hierzulande...

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