Dr. Horst Werner aus Göttingen

Dr. Horst Werner aus Göttingen mit langjähriger Erfahrung am Kapitalmarkt und bestem Know-How des BaFin-Prospektrechts

Dr. jur. Horst S. Werner, Göttingen ist als Wirtschafts- und Steuerrechtler ein ausgewiesener Finanzierungs-Spezialist mit 30-jähriger Kapitalmarkterfahrung und mit der Dr. Werner Financial Service AG ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) Dienstleister für den Transfer von Privatkapital in unternehmerisches Produktivkapital durch Beteiligungskapital, Fondskapital, Venture Capital und BaFin-freie Kapitalmarktemissionen. Er betreut seit 35 Jahren mittelständische Unternehmen und Konzerngesellschaften bei der Kapitalbeschaffung über die Risikokapitalmärkte bzw. die Kapitalmärkte in und außerhalb der Börse zur Steigerung der unternehmerischen Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit, zur Erhöhung der Investitionen, zur Stärkung der Innovationen und zur Optimierung von Unternehmensgrößen, damit diese ihre Position im bundesdeutschen und globalen Wettbewerb langfristig unter Erhaltung und Schaffung neuer Arbeitsplätze sichern und ausbauen können....

Grundschuldbesicherte Darlehen keine Vermögensanlagen im Sinne der Prospektgesetze und auch keine verbotenen Einlagengeschäfte

Grundschuldbesicherte Anleger-Darlehen sind keine Finanzinstrumente bzw. Vermögensanlagen nach § 1 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz und auch keine verbotenen Einlagengeschäfte gemäß § 1 Abs. 1 S. 2, § 3 KWG, so Dr. Horst Werner aus Göttingen. Private Grundschuldarlehen sind bei richtiger Gestaltung keine Finanzinstrumente bzw. keine Vermögensanlagen gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 7 Vermögensanlagengesetz. Dies ergibt sich insbesondere aus einem Schreiben der BaFin vom April 2016 – also nach Einführung des Kleinanlegerschutzgesetzes - , dass (wörtlich) lautet: „grundschuldbesicherte Darlehen sind keine Vermögensanlagen i.S.d. § 1 Abs. 2 VermAnlG“. Dies schließt auch die Anwendung des § 1 Abs. 2 Nr. 7 aus, da in Nr. 7 „sonstige Anlagen“, aber keine Darlehen erfasst sind. Darlehen sind nur in Nr. 3 ( partiarische Darlehen ) und in Nr. 4 ( Nachrangdarlehen ) genannt. Das besagte Schreiben beinhaltet eine Grundsatzentscheidung...

Kapitalbeschaffung im Jahresendgeschäft 2017 durch eine Privatplatzierung mit der Dr. Werner Financial Service AG

Die Kapitalanlagebereitschaft von Anlegern und Investoren ist in den letzten Monaten eines Jahres am größten, so Dr. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ). Diese Zeit des Jahres wird "Jahresendgeschäft" genannt ( vergleichbar dem Weihnachtsgeschäft im Einzelhandel ). Im September eines jeden Jahres beginnt die sogen. „Jahresendrally“ am freien Kapitalmarkt mit einem Sturm auf die noch angebotenen Kapitalanlagen. Im Jahresendgeschäft der Investoren, Anleger und sonstigen Kapitalgeber werden nach Dr. Horst Werner aus Göttingen speziell in den letzten drei Monaten eines Jahres etwa 65 % aller Kapitalanlagen eines Jahres getätigt. Es ist die hohe Zeit der Geldanlagen und Beteiligungsinvestitionen. Unternehmen können diese beste Zeit des Jahres noch zur Kapitalbeschaffung und zur Optimierung ihrer Unternehmensfinanzierung zügig nutzen. Anleger und Investoren ziehen mit Ausblick auf das Jahresende bereits eine erste Zwischenbilanz...

Zur Kapitalbeschaffung über eine Privatplatzierung zwecks Finanzierung ist Dr. Horst Werner (Göttingen) die erste Adresse

Der Kapitalmarktdienstleister Dr. Horst Werner aus Göttingen mit seinen vielfältigen Leistungsangeboten zur „Finanzierung ohne Banken“ funktioniert mit der Kapitalbeschaffung über ein Private Placement so gut, wie die Anleger-Marktverhältnisse ( manchmal Kapitalmarktkrisen und Ängstlichkeit der Privatinvestoren ) es zulassen; wie überzeugend das jeweilige Geschäftsmodell ist und wie gut der Unternehmer sich auch mit seinem Betrieb am Finanzmarkt darstellen kann. Selbst wenn manchmal die Chancen für Unternehmen bei Mezzanine-Investoren gering sind, so ist diese geringe Chance besser als gar keine Chance, Kapital zu bekommen....

Die Bilanzierung des stillen Beteiligungskapitals als bilanzrechtliches Eigenkapital - von Dr. Horst Werner

Die Bilanzierung des stillen Gesellschaftskapitals: Die stille Gesellschaftseinlage ist bilanzrechtlich grundsätzlich als Fremdkapital bzw. Verbindlichkeit zu bilanzieren. Der Eigenkapitalcharakter der Einlage des Investors wird herbeigeführt, indem er zum einen das volle Verlustrisiko mitträgt und der Kapitalrückzahlungsanspruch unter der Bedingung steht, dass das Kapital bei Insolvenz bzw. bei freiwilliger Liquidation der Gesellschaft erst nach Befriedigung aller anderen Gläubiger ( Rangrücktritt ) zurückgezahlt werden darf, und er zum weiteren für mindestens fünf Jahre auf eine Kündigung und damit auf eine Gläubigerstellung...

Leistungsprofil u. Berufsporträt von Dr. Horst Werner aus Göttingen mit seinem wissenschaftl. Werdegang und seinen Publikationen

Erfahrungs-Profil, Berufsporträt und akademische Ausbildung: Dr. jur. Horst Siegfried Werner, Göttingen ( Jahrgang 1947 ) ist als Wirtschafts- und Steuerrechtler ein ausgewiesener Finanzierungs-Spezialist mit Kapitalmarkterfahrung und mit der Dr. Werner Financial Service AG ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) Dienstleister für den Transfer von Privatkapital in unternehmerisches Produktivkapital durch Beteiligungskapital, Fondskapital, Venture Capital und Kapitalmarktemissionen. Er betreut seit 34 Jahren mittelständische Unternehmen und Konzerngesellschaften bei der Kapitalbeschaffung über die Risikokapitalmärkte bzw. die Kapitalmärkte...

Darlehen mit Grundschuldabsicherung sind ohne Nachrangklausel als Kapitalmarktangebote prospektfrei und kein KWG-Verstoß

Darlehen mit Grundschuld-Besicherung im ersten oder im zweiten Rang ( so Dr. Horst Werner von www.finanzierung-ohne-bank.de ) sind als öffentliche Beteiligungsangebote ebenso wie die unbesicherten qualifizierten Nachrangdarlehen nach dem Kreditwesengesetz ( KWG ) zulässig und stellen keine verbotenen Einlagengeschäfte im Sinne des § 1 KWG dar. Sofern eine Absicherung im zweiten Rang erfolgt, achtet die BaFin lediglich darauf, das die zweitrangige Absicherung noch im Rahmen des Verkehrswertes der Immobilie liegt. Der Wert der Immobilie ist im Zweifelsfalle durch einen zeitnah abgewickelten Kaufpreis oder durch ein Sachverständigengutachten...

Darlehens- und/oder Beteiligungskapital bankenfrei für Unternehmen über Dr. Horst Werner aus Göttingen

Darlehenskapital mit Nachrangabrede und stimmrechtsloses Beteiligungskapital stehen nach Dr. Horst Werner bankunabhängig als Betriebsmittel für Unternehmen an den Wagniskapitalmärkten zur Verfügung. Die Dr. Werner Financial Service AG unterstützt bei der Kapitalbeschaffung von privaten Geldgebern und Investoren. Die Unternehmensbeteiligung von Kapitalgebern als Mittel der Kapitalbeschaffung zur Unternehmensfinanzierung ist ein Weg mit mehreren Alternativen, die für die Finanzierung eines Unternehmens zu Verfügung stehen. Hierfür können von allen Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform die Beteiligungsmärkte, die Risikokapitalmärkte...

Finanzierungen von privaten Investoren über den Finanzmediator Dr. Horst Werner aus Göttingen

Finanzierungen von bankenunabhängigen Kapitalgebern und privaten Anlegern mit Dr. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) als Alternative der Kapitalbeschaffung zur Unternehmensfinanzierung ohne jede Bankkredit-Verschuldung realisierbar und ohne Kreditunterlagen- bzw. Bankenstress umsetzbar. Die Finanzierung über Privatinvestoren steht über eine Privatplatzierung zur Kapitalaufnahme von KMU´s zu günstigen Konditionen ( zwischen 5,5 - 7,5 % p.a. mit wählbaren Laufzeiten ) zur Verfügung. Hierfür können von allen Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform die Beteiligungsmärkte, die Risikokapitalmärkte und die ausserbörslichen...

Abgrenzung von AIF-Fonds zu den BaFin-zulassungsfreien operativ tätigen Unternehmen – von Dr. Horst Werner aus Göttingen

Die Abgrenzung von Fonds als Rechtsbegriff des neuen Fondsgesetzbuches zu den sonstigen Unternehmen ist wegen der neuen, gesetzlichen Erlaubnispflicht durch die Kapitalmarktaufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin von erheblicher Bedeutung. Mit dem neuen Kapitalanlagegesetzbuch ( KAGB ) über Investmentfonds ( OGAW – Investition in Wertpapiere ) und den sogen. AIF-Fonds ( Investition in wertpapierfreie Vermögensanlagen ) – so Dr. Horst Werner www.finanzierung-ohne-bank.de - erhält die gesamte Fondsbranche in Deutschland für die bereits bisher BaFin-lizensierten sogen. Investmentfonds mit insolvenzgeschütztem...

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