Eigenkapitalersatz

Die Eigenkapital-Bilanzierung des stillen Gesellschaftskapitals und des Genussrechtskapitals - von Dr. jur. Horst Werner

Die stille Gesellschaftseinlage und das Genussrechtskapital sind bilanzrechtlich grundsätzlich als Fremdkapital bzw. Verbindlichkeit zu bilanzieren, so Dr. jur. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ). Der Eigenkapitalcharakter der entsprechenden Einlagen des Investors wird durch Vertragsergänzungen herbeigeführt, indem der Kapitalgeber zum einen (a) das volle Verlustrisiko mitträgt und (b) der Kapitalrückzahlungsanspruch bei Vertragsbeendigung unter der Bedingung steht, dass das Kapital z.B. bei Insolvenz bzw. bei freiwilliger Liquidation der Gesellschaft erst nach Befriedigung aller anderen Gläubiger ( Rangrücktritt ) zurückgezahlt werden darf, und er (c) zum weiteren für mindestens fünf Jahre auf eine Kündigung und damit auf eine Gläubigerstellung verzichtet. Eine Kündigungsfrist des entsprechenden Beteiligungsvertrages muss (d) mindestens 2 Jahre betragen. Ferner dürfen (e) Ausschüttungen nur bei einem positiven Jahresergebnis...

Die Bilanzierung des stillen Beteiligungskapitals als bilanzrechtliches Eigenkapital - von Dr. Horst Werner

Die Bilanzierung des stillen Gesellschaftskapitals: Die stille Gesellschaftseinlage ist bilanzrechtlich grundsätzlich als Fremdkapital bzw. Verbindlichkeit zu bilanzieren. Der Eigenkapitalcharakter der Einlage des Investors wird herbeigeführt, indem er zum einen das volle Verlustrisiko mitträgt und der Kapitalrückzahlungsanspruch unter der Bedingung steht, dass das Kapital bei Insolvenz bzw. bei freiwilliger Liquidation der Gesellschaft erst nach Befriedigung aller anderen Gläubiger ( Rangrücktritt ) zurückgezahlt werden darf, und er zum weiteren für mindestens fünf Jahre auf eine Kündigung und damit auf eine Gläubigerstellung verzichtet. Die bloße Verlustbeteiligung ist dagegen nicht ausreichend, denn dabei handelt es sich um den gesetzlichen Regelfall. Bei dem stillen Gesellschaftskapital als Nachrangkapital handelt sich um zugeführtes Unternehmenskapital, das mit einem vertraglich vereinbarten Rückzahlungsnachrang hinter die Zahlungsansprüche...

Nachrangkapital und Nachrang-Darlehen über Dr. Horst Werner zur prospekt- und BaFin-freien Unternehmensfinanzierung

Nachrangkapital wie z.B. das eigenkapitalfähige Genussrechtskapital und das stille Kapital als prospektrechtliche Finanzinstrumente und Nachrangdarlehen mit qualifizierter Rangrücktrittsvereinbarung werden mit seinen/ihren jeweiligen vertragsrechtlichen, bilanzrechtlichen und kapitalmarktrechtlichen Bezügen von Dr. Horst Werner ( Göttingen - www.finanzierung-ohne-bank.de ) beschrieben. Beim Nachrangkapital handelt sich um zugeführtes Unternehmenskapital, das mit einem vertraglich vereinbarten Rückzahlungsnachrang hinter die Zahlungsansprüche anderer Gläubiger versehen ist und dadurch eigenkapitalähnlichen Charakter erhält. Das Nachrangdarlehen ist ein Darlehen mit einer qualifizierten Rangrücktrittsabrede des Kapitalgebers hinter die Ansprüche von erstrangigen Gläubigern. Das Kapital wird fest verzinst. Bei dem Nachrangdarlehen erfolgen die jährliche Zinszahlung und später dessen Kapitalrückführung erst nach der Befriedigung von...

Die Finanzierung mit Risikokapital, Wagniskapital und eigenkapitalersetzendem Nachrangkapital für Unternehmen

Die Finanzierung mit Wagniskapital und Risikokapital ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) sowie ein zinsgünstiges Kapitalangebot von eigenkapitalähnlichem Beteiligungskapital haben eine besondere Bedeutung für eine wettbewerbsfähige, existenzsichernde Zukunft von Unternehmen. Nur mit ergänzendem Eigenkapitalersatz oder offenem Gesellschaftskapital kann ein gleichmäßiges Wachstum von Fremd- und Eigenkapital gewährleistet und die Eigenkapitalquote im finanzierungsgünstigen Bereich gehalten werden. Über eine gute Balance von Eigen- und Fremdkapital auf der Passivseite der Bilanz wird die Finanzierungsfähigkeit von Unternehmen gesichert....

Nachrangkapital von Dr. Horst Werner als Eigenkapitalersatz und Haftkapital für vorrangige Gläubiger erläutert

Nachrangkapital wird beim Rating als wirtschaftliches Eigenkapital eingestuft, so Dr. Horst Werner ( Göttingen ) und als Eigenkapitalersatz bewertet. Nachrangige Kapitaleinlagen bilden Haftkapital für andere vorrangige Gläubiger. Nachrangkapital gibt es oft als Genussrechtskapital, als stilles Beteiligungskapital, als Nachrangdarlehen und als Inhaberschuldverschreibungen (= Anleihekapital), bei denen in die Verträge qualifizeirte Nachrangklauseln eingearbeitet werden können ( ausführlich dazu www.finanzierung-ohne-bank.de ). Diese Kapitalbeteiligungs-formen bilden die Rechtsformen des Nachrangkapitals. Nachrang-Kapital ist grundsätzlich...

Nachrangkapital von Dr. Horst Werner als Eigenkapitalersatz und Haftkapital für vorrangige Gläubiger erläutert

Nachrangkapital wird beim Rating als wirtschaftliches Eigenkapital eingestuft, so Dr. Horst Werner ( Göttingen ) und als Eigenkapitalersatz bewertet. Nachrangige Kapitaleinlagen bilden Haftkapital für andere vorrangige Gläubiger. Nachrangkapital gibt es oft als Genussrechtskapital, als stilles Beteiligungskapital, als Nachrangdarlehen und als Inhaberschuldverschreibungen (= Anleihekapital), bei denen in die Verträge qualifizeirte Nachrangklauseln eingearbeitet werden können ( ausführlich dazu www.finanzierung-ohne-bank.de ). Diese Kapitalbeteiligungs-formen bilden die Rechtsformen des Nachrangkapitals. Nachrang-Kapital ist grundsätzlich...

Nachrangkapital von Dr. Horst Werner als Eigenkapitalersatz und Haftkapital für vorrangige Gläubiger erläutert

Nachrangkapital wird beim Rating als wirtschaftliches Eigenkapital eingestuft, so Dr. Horst Werner ( Göttingen ) und als Eigenkapitalersatz bewertet. Nachrangige Kapitaleinlagen bilden Haftkapital für andere vorrangige Gläubiger. Nachrangkapital gibt es oft als Genussrechtskapital, als stilles Beteiligungskapital, als Nachrangdarlehen und als Inhaberschuldverschreibungen (= Anleihekapital), bei denen in die Verträge qualifizeirte Nachrangklauseln eingearbeitet werden können ( ausführlich dazu www.finanzierung-ohne-bank.de ). Diese Kapitalbeteiligungs-formen bilden die Rechtsformen des Nachrangkapitals. Nachrang-Kapital ist grundsätzlich...

Nachrangkapital von Dr. Horst Werner als Eigenkapitalersatz und Haftkapital für vorrangige Gläubiger erläutert

Nachrangkapital wird beim Rating als wirtschaftliches Eigenkapital eingestuft, so Dr. Horst Werner ( Göttingen ) und als Eigenkapitalersatz bewertet. Nachrangige Kapitaleinlagen bilden Haftkapital für andere vorrangige Gläubiger. Nachrangkapital gibt es oft als Genussrechtskapital, als stilles Beteiligungskapital, als Nachrangdarlehen und als Inhaberschuldverschreibungen (= Anleihekapital), bei denen in die Verträge qualifizeirte Nachrangklauseln eingearbeitet werden können ( ausführlich dazu www.finanzierung-ohne-bank.de ). Diese Kapitalbeteiligungs-formen bilden die Rechtsformen des Nachrangkapitals. Nachrang-Kapital ist grundsätzlich...

Eigenkapitalformen, Eigenkapitalersatz als Haftungskapital und wirtschaftliches Eigenkapital - von Dr. Horst Siegfried Werner

Bonitäts-fördernde Eigenkapitalformen bzw. Eigenkapital-Vertragsgestaltungen sind nach Dr. Horst Siegfried Werner als alternative Finanzierungswege ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) für mittelständische Unternehmen zur Existenzsicherung unerläßlich. Die Nutzung der verschiedenen Eigenkapitalformen haben für die Kapitalversorgung bei der derzeitigen Kreditkapital-Verknappung durch die Banken für die Gesamtfinanzierungsfähigkeit und damit für die Finanzkraft und Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens große Bedeutung erlangt. Die Unternehmensfinanzierung ist über drei Alternativen möglich: über (Bank-)Kredite, über stimmberechtigtes...

Mit Wertpapieren oder Vermögensanlagen Kapital mit Dr. Horst Siegfried Werner beschaffen für Unternehmen

Finanzierungsinstrumente in Form von Wertpapieren ( Aktien, Anleihen, Genussscheinpapiere ) oder wertpapierlose Vermögensanlagen, also nicht wertpapierverbriefte Beteiligungsformen ( stille Beteiligungen, Kommandit-Anteile oder vinkulierte Namensgenussrechte ) sind ohne Banken jederzeit realisierbar ( www.finanzierung-ohne-bank.de ). Der Beteiligungsspezialist Dr. Horst Siegfried Werner von der Dr. Werner Financial Service AG mit praxisorientierter Erfahrung und vielen Unternehmens-Referenzen hilft, Kapital und Finanzierungen ohne Kreditinstitute zu beschaffen. Interessenten erhalten kostenlos die Finanzierungs-Fachbroschüre "Kapitalbeschaffung...

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