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Gericht untersagt Porno-Pranger: Jetzt können die Abmahner abgemahnt werden

Durch die Entscheidung des LG Essen 4 O 263/12 vom 30.08.2012 hat eine von der Kanzlei U+C abgemahnte Person gezeigt, wie man sich wehren kann. Rechtsanwalt Hendrik Peters hatte für seine Mandantin eine Abmahnung an die Kanzlei geschickt, um der Anwaltskanzlei Urmann & Collegen die Chance zu geben, sich außergerichtlich zu einigen. Die Kanzlei U+C lies die Frist ungenutzt verstreichen. Daraufhin wurde eine einstweilige Verfügung beantragt. Diese wurde gestern vom Landgericht Essen erlassen. Das Amtsgericht Essen in seiner Begründung: …der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht, der mit der Veröffentlichung einher gehe, sei rechtswidrig. Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, mit dem U+C bislang die Rechtmäßigkeit der „Gegnerliste“ begründete, treffe auf diesen Fall nicht zu, Die Betroffene müsse befürchten, durch die Veröffentlichung ihres Namens „in ihrem sozialen Ansehen beeinträchtigt zu werden“....

Datenschutzbehörde prüft Sanktionen gegen Porno-Pranger einer Regensburger Anwaltskanzlei

Wie aktuell “derWesten” berichtet, droht der Anwaltskanzlei Urmann & Collegen möglicherweise Ungemach wegen der geplanten Veröffentlichung von Namen abgemahnter Internetnutzern, die pornografische Filme illegal heruntergeladen und weiterverbreitet haben. Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht prüft den Fall derzeit. Das bestätigte eine Sprecherin der Behörde am Dienstag. Der Deutsche Anwaltverein wertet die geplante Veröffentlichung als “Grenzüberschreitung”. Unter rechtlichen Gesichtspunkten sei sie “äußerst zweifelhaft”, sagte das Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Informationstechnologie ...

Regensburger Anwaltskanzlei will Namen illegaler Downloader im Internet veröffentlichen

Wie jüngst die Internet-Seite von “wochenblatt.de” berichtete, will die durch Abmahnungen im Filesharing-Bereich bekannt gewordene Rechtsanwaltskanzlei “Urmann & Collegen” , eine sogenannte “Gegnerliste” ins Internet stellen. Ab 1.9. 2012 will man angeblich “heikle Fälle”, in denen sich die Abgemahnten weigerten zu zahlen, im Internet veröffentlichen. Die so genannten “heiklen Fälle” sollen sich vorerst auf Priester, Polizisten und Politiker aus arabischen Ländern, die auf ihre Immunität pochen beziehen. Ausgerechnet das Bundesverfassungsgericht soll den Weg zum virtuellen Pranger geebnet haben: Die Kanzlei “Urmann & Collegen” verweist auf ein Urteil aus Karlsruhe aus dem Jahr 2007, das Anwälten erlaubt, eine Gegnerliste zu veröffentlichen, um damit Werbung für die Qualität der eigenen Arbeit zu machen – nach dem Motto: “Viel Feind vor Gericht, viel Ehr”. Dabei haben die Karlsruher Richter...

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