Beratungsfehler
24.04.2014: Recht | Anteile | Beratungsfehler | BGH | Falschberatung | Frankfurt | LSS | Matthias Schröder | offener immobilienfonds | Rechtsanwalt | rechtsanwälte | Schaden | Spezialist
Pressetext verfasst von connektar am Do, 2014-04-24 14:19.
BGH verhandelt am 29.04.2014 über Aufklärungspflichten der Banken im Zusammenhang mit offenen Immobilienfonds
Anlegerfreundliche Entscheidung erwartet
Dem Bankensenat des höchsten deutschen Zivilgerichts liegen am 29.04.2014 zwei Entscheidungen unterschiedlicher Oberlandesgerichte zur mündlichen Verhandlung vor. Die Entscheidungen betreffen das sog. "Aussetzungsrisiko" bei offenen Immobilienfonds.
Im Zuge der Finanzkrise im Jahre 2008 haben zunächst zahlreiche offene Immobilienfonds Anteilsrücknahmen ausgesetzt, nachdem es zu solchen Aussetzungen schon vereinzelt im Jahr 2005 gekommen war. Anders als bei geschlossenen Immobilienfonds hat ein Anleger in offenen Immobilienfonds generell die Möglichkeit, bei Geldbedarf börsentäglich seine Anteile zum täglich veröffentlichten Rücknahmepreis zurückzugeben. Der Rücknahmepreis von Anteilen an offenen Immobilienfonds ergibt sich aus den im Fonds enthaltenen Vermögensgegenständen, geteilt durch die Zahl der ausgegebenen Anteile, und wird börsentäglich veröffentlicht. Zu diesem Preis müssen die...
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Pressetext verfasst von Bernd Rechtsanw... am Do, 2013-07-18 10:29.
Verjährung bei fehlerhafter Anlageberatung – hier: Fristbeginn
Der Ende Februar 2013 vom Bundesgerichtshof entschiedene Fall gibt Aufschluss über den Verjährungsbeginn bei Schadensersatzansprüchen bezüglich einer Aufklärungspflichtverletzung.
Der Kläger zeichnete im Jahr 2003 nach vorheriger Beratung durch die beklagte Bank eine Fondsbeteiligung im Wert von 100.000 €. Dabei verschwieg die Beklagte den Erhalt einer Vertriebsprovision in Höhe von 8,25% der Zeichnungssumme. Nun begehrt der Kläger gegenüber der Beklagten unter Berufung auf mehrere Beratungsfehler, unter anderem auch die fehlende Anzeige der erhaltenen Rückvergütung, Erstattung des eingesetzten Kapitals und zusätzlich entstandene Kosten. Soweit so handelsüblich könnte man bei dieser Konstellation meinen. Die entscheidende Frage im vorgetragenen Sachverhalt war jedoch eine andere. Vielmehr stand in Rede auf welchen Zeitpunkt es für den Beginn der Verjährungsfrist des Schadensersatzanspruchs es ankommt.
Das Zustandekommen eines...
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