Rückvergütung

Olaf Haubold, Cooperative Consulting eG: Genossenschaftsgesetz versus Abgabenordnung?

Ist die Umsetzung der Mitgliederförderung durch eine Genossenschaft steuerschädlich für deren Mitglieder? Willich, 22.02.2018.Nach der Reform des Genossenschaftsgesetzes vom 22.07.2017 hat der Prüfungsverband: „Im Prüfungsbericht Stellung dazu zu nehmen, ob und auf welche Weise die Genossenschaft im Prüfungszeitraum einen zulässigen Förderzweck verfolgt hat." „Aber was ist Förderzweck, was sind die „Mitgliederwirtschaften“, dessen Ergebnis gefördert werden soll? Das sind Fragen, die mir in meiner Beratungspraxis immer wieder gestellt werden“, sagt Genossenschaftsgründungsberater Olaf Haubold. „Insbesondere von Mitgliedern, die als Familie eine Genossenschaft gegründet haben und deren Geschäftsgegenstand überwiegend in der Verwaltung des Vermögens besteht“, so der Vorstand der Cooperative Consulting eG. „Bevor wir auf den Förderzweck und die steuerlichen Auswirkungen näher eingehen, ein paar Bemerkungen zu dem...

Lehman-Zertifikate und Aufklärungspflichten

Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil vom 16. Oktober 2012 zur US-Pleitebank Lehman Brothers festgestellt, dass auch die persönliche Fachkunde eines Anlegers bei der Beurteilung eines Schadensersatzanspruchs berücksichtigt werden kann und zwischen den Veräußerungsarten der Kapitalanlage zu unterscheiden ist. Die Klägerin, die als ausgebildete Bankkauffrau berufstätig war, nimmt eine Bank auf Schadensersatz wegen einer fehlerhaften Anlageberatung in Zusammenhang mit Zertifikaten der sich inzwischen in Insolvenz befindlichen Lehman Brothers Inc. in Anspruch. Die Klägerin unterhielt seit einigen Jahren ein Wertpapierdepot bei der beklagten Bank, über das zahlreihe Wertpapiergeschäfte abgewickelt wurden. Im Jahr 2007 kam es zu einem telefonischen Beratungsgespräch. Daraufhin erwarb die Klägerin Zertifikate von Lehman Brothers im Wert von 20.000 Euro. Dabei erhielt die Bank eine "Zuwendung" in Höhe von 3,5 % des Nennbetrages der Zertifikate,...

Verjährung bei fehlerhafter Anlageberatung – hier: Fristbeginn

Der Ende Februar 2013 vom Bundesgerichtshof entschiedene Fall gibt Aufschluss über den Verjährungsbeginn bei Schadensersatzansprüchen bezüglich einer Aufklärungspflichtverletzung. Der Kläger zeichnete im Jahr 2003 nach vorheriger Beratung durch die beklagte Bank eine Fondsbeteiligung im Wert von 100.000 €. Dabei verschwieg die Beklagte den Erhalt einer Vertriebsprovision in Höhe von 8,25% der Zeichnungssumme. Nun begehrt der Kläger gegenüber der Beklagten unter Berufung auf mehrere Beratungsfehler, unter anderem auch die fehlende Anzeige der erhaltenen Rückvergütung, Erstattung des eingesetzten Kapitals und zusätzlich entstandene Kosten. Soweit so handelsüblich könnte man bei dieser Konstellation meinen. Die entscheidende Frage im vorgetragenen Sachverhalt war jedoch eine andere. Vielmehr stand in Rede auf welchen Zeitpunkt es für den Beginn der Verjährungsfrist des Schadensersatzanspruchs es ankommt. Das Zustandekommen eines...

Zum Jahresende sputen - Banken stellen Depotübertrag kurzfristig ein

In den letzten Monaten des Jahres soll noch alles umgesetzt werden, was Anleger sich am Anfang des Jahres vorgenommen haben. Doch die Banken schließen regelmäßig frühzeitig das Depotgeschäft vor dem Jahresende. Die Chance, eine preiswerte Depotführung mit Erstattung der Kickbacks zu nutzen und zusätzlich eine Beratung für das Depot zu erhalten, wird jetzt durch die Honorarberatung möglich. Dafür bietet der Honorarberater ein Aktionsprogramm zum Kennenlernen an. Aktionsprogramm bis Januar 2013 aber 24 Monate profitieren! Auch wenn die Banken den Depotübertrag in diesem Jahr nicht mehr vornehmen, weil das Depotgeschäft...

Von der klassischen Vermögensberatung in die Honorarberatung wechseln

Um sein Geld richtig anzulegen, ist es sinnvoll, in die Honorarberatung zu wechseln und einen unabhängigen Honorarberater in Anspruch zu nehmen. Denn gerade in Finanzangelegenheiten sucht ein Anleger häufig Unterstützung für die Anlage seines Vermögens. Wenn es um finanzielle Belange geht, sei es als Geldanlage, Vermögensanlage oder Investitionen mit unterschiedlichen Anlagehorizonten, ist der Anleger oft überfordert. Er nimmt deshalb gern die Dienste eines Vermögensberaters als Honorarberatung in Anspruch. Im Rahmen der Anlageberatung/Vermögensberatung analysiert dieser zunächst den persönlichen Bedarf seines Kunden. Interessenkonflikt...

Mit dem Dachfonds "The Art of Investment“ Haftungsfallen vermeiden

Hamburg, 02.08.2012. „Auf die Berater kommen verantwortungsvolle Zeiten zu“, sagt Andreas Greiling, beim Fondsinitiator United Investors verantwortlich für den ersten Dachfonds „The Art of Investment Portfolio 1“. Denn neben den üblichen Aufklärungspflichten über die Chancen und Risiken einer Kapitalanlage müssten diese künftig noch verstärkter als bisher auf die Ziele und Wünsche der Kunden eingehen und dies auch entsprechend dokumentieren. „Im Zweifel“, so Greiling, „kann ihnen das immer zum Nachteil ausgelegt werden, denn der Kunde kann ja in der Regel nicht selbst entscheiden, was er will, er ist immer auf ein...

Honorarberatung – mit dem Honorarberater Fonds kaufen

Unabhängige Honorarberater wählen in der Honorarberatung aus einem umfangreichen Produktportfolio Anlageprodukte wie z. B. Fonds unterschiedlicher Fondsgesellschaften aus und vermeiden so Interessenkonflikte, da Honorarberater im Kundeninteresse handeln. Die unabhängige Honorarberatung ist dadurch kennzeichnet , dass Honorarberater keine zusätzlichen Provisionen erhalten. Innerhalb der Finanzberatung kam es zum Konfliktthema über die Bezeichnung Anlageberater oder Honorarberater. Nehmen Privatanleger an, dass Ihre Anlageberatung kostenfrei bei der Bank erfolgt, so können sie sich täuschen. Es fallen aber tatsächlich Vergütungen...

Prämien für Depotübertrag als Rückvergütung langfristig sichern

Privatanleger nutzen Prämien um gesponserte Depotwechsel zu vollziehen. Dabei bleibt unberücksichtigt, dass die „Wechselprämie“ nur einmalig gezahlt wird und die Kickback-Zahlungen bei der übernehmenden Bank bleiben. In der Honorarberatung erhalten Privatanleger alle Kickback-Zahlungen als Rückvergütung Jahr für Jahr erstattet. Wer noch kurz vor dem Jahreswechsel sein Depot an eine andere Bank mit hohen Zinsen und Depotwechsel- oder Depotübertragprämie übertragen wollte, wurde eines Besseren belehrt. Depotüberträge bei Banken sind meist wegen des Jahresabschlusses der depotführenden Spezialbanken nur bis Mitte Dezember...

Kostenloses Depot - Vorteile für Privatanleger

Wer Teile seiner an Börsenplätzen handelbaren Kapitalanlagen im Depotkonto verwahrt, zahlt für die Dienstleistung der Depotbank, für die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren im Depot, eine Depotgebühr. Auf der Suche nach alternativen Möglichkeiten findet der Privatanleger Depotbanken, die kostenlos die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren vornehmen. Die kostenlose Dienstleistung kann durchaus Haken haben. Andere Aufwendungen für Transaktionen von Wertpapieren oder Nebenkosten sind dafür dann in der Regel etwas höher, so dass die Summe der Depotkosten ein Hinweis für den Depotwechsel sein kann. Die Beratung entfällt...

Die Anlageberatung zu Flatrate-Preisen-ein Konzept der Honorarberatung

Eine Anlageberatung zu Flatrate-Preisen, transparent, preiswert und mit guter Qualität wünscht sich jeder Privatanleger. Hinweise zum persönlichen Depotkonto, dauerhafte Beratung, gute Tipps sind langfristig gefragt. Dafür bezahlt natürlich der Honorar-Kunde und nicht der Produktgeber den Honorarberater. Rückvergütung der Kickback-Zahlungen Rückvergütungen erfolgen durch den Honorarberater . Die Kickback-Zahlungen von den Produktgebern werden den Honorar-Kunden auf Ihren Anlagekonten gutgeschrieben. Honorar-Kunden können sogar mehr durch Rückvergütungen einsparen, als sie an Honorarkosten zahlen. Das fixe Honorar wirkt...

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