BaFin-zulassungsfreies Unternehmen

Fonds für Wertpapiere ( OGAW-Fonds ) u. wertpapierfreie AIF-Fonds sind unter der Kontrolle der BaFin - von Dr. jur. Horst Werner

Kapitalverwaltungsgesellschaften, die in Deutschland Investmentvermögen verwalten möchten, können sich auf den Seiten der BaFin informieren, in welchen Fällen sie eine Erlaubnis der Kapitalmarktaufischt benötigen, so Dr. jur. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ). Außerdem finden Interessenten Informationen zum Vertrieb von Aktien oder Anteilen an Investmentvermögen in Deutschland. Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVG) sind im Finanzwesen Unternehmen, deren Betriebszweck in der Vermögensverwaltung von Investmentvermögen und der Ausgabe von Investmentzertifikaten besteht. Hierzu gibt es eine gesonderte OGAW-Richtlinie. Investmentvermögen ist gemäß des § 1 KAGB-Gesetzes "jeder Organismus für gemeinsame Anlagen, der von einer Anzahl von Anlegern Kapital einsammelt, um es gemäß einer festgelegten Anlagestrategie zum Nutzen dieser Anleger zu investieren und der kein operativ tätiges Unternehmen außerhalb des Finanzsektors ist"....

Vorsicht bei dem Fondsbegriff des Kapitalanlagengesetzbuches und der Genehmigungs- bzw. Registrierungspflicht bei der BaFin

Der Fondsbegriff des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) wird durch das sogen. "Investmentvermögen" im § 1 KAGB materiell bestimmt ( ausführlich auf www.finanzierung-ohne-bank.de ). Mit dem "Fonds"Gesetzbuch ( KAGB ) über Investmentfonds ( OGAW-Fonds – Investition in Wertpapiere ) und den sogen. AIF-Fonds ( Investition in wertpapierfreie Vermögensanlagen ) erhält die gesamte Fondsbranche in Deutschland für die bereits bisher BaFin-lizensierten sogen. Investmentfonds mit insolvenzgeschütztem Sondervermögen ( früher bezeichnet als Kapitalanlagegesellschaften ) und für die bisherigen freien Fonds ein einheitlich geltendes Fondsgesetz als Ersatz für das alte Investmentgesetz. Unter dem Fondsbegriff ist „jeder Organismus für gemeinsame Anlagen zu verstehen, der von einer Anzahl von Anlegern Kapital einsammelt, um es gemäß einer festgelegten Anlagestrategie zum Nutzen dieser Anleger anzulegen bzw. zu investieren". Operativ tätige Unternehmen...

AIF-Fonds nach dem KAGB oder BaFin-freies operativ tätiges Unternehmen oder nur festverzinsliche Kapitalanlagen - von Dr. Werner

Das Kapitalanlagegesetzbuch ( KAGB ) definiert den Fondsbegriff vollkommen neu ( ausführlich Dr. Horst Werner auf www.finanzierung-ohne-bank.de ), so dass viele Unternehmer überrascht sind, über ein Anhörungsschreiben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin plötzlich mitgeteilt zu bekommen, dass sie als zulassungspflichtiger oder registrierungspflichtiger "Fonds" gelten. In diesen Fällen - und am besten vor der Durchführung eines öffentlichen Kapitalanlageangebots mit einem Privat Placement - ist eine vorherige BaFin-Beratung angebracht. Das KAGB ist ein selbst für normale Juristen unverständliches Gesetzesmonster der übelsten Sorte mit fast 300 Seiten. Gerade auch solche unleserlichen Gesetzeswerke als Bürokratieriesen sorgen für Staatsverdrossenheit und für Politikermüdung. Dem Normalbürger wird jede Chance genommen z.B. die Steuergesetze oder die Gesetze des Bankrechts ( z.B. des KWG ) oder des Kapitalanlagerechts...

Überprüfung des Unternehmensgegenstandes nach dem Kapitalanlagegesetzbuch um nicht als Fonds zu gelten

Das neue Kapitalanlagegesetzbuch ( KAGB ) erfordert nach Dr. Horst Werner (Göttingen) dringend bei kapitalmarktorientierten Unternehmen einer Überprüfung des Unternehmensgegenstandes, um nicht als Fonds eingestuft zu werden ( BaFin-zulassungsbedürftige Fonds oder genehmigungsfreie operativ tätige Unternehmen ). Das Kapitalanlagegesetzbuch ist zum 22. Juli 2013 Gesetz geworden. In § 1 Abs. 1 KAGB ist der Anwendungsbereich und die Abgrenzung zwischen einem BaFin-zulassungsbedürftigen Fonds und einem „operativ tätigen Unternehmen“ geregelt, welches weiterhin zulassungsfrei ist. Anlegerorientierte Unternehmen sollten unbedingt...

Abgrenzung von AIF-Fonds zu den BaFin-zulassungsfreien operativ tätigen Unternehmen – von Dr. Horst Werner aus Göttingen

Die Abgrenzung von Fonds als Rechtsbegriff des neuen Fondsgesetzbuches zu den sonstigen Unternehmen ist wegen der neuen, gesetzlichen Erlaubnispflicht durch die Kapitalmarktaufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin von erheblicher Bedeutung. Mit dem neuen Kapitalanlagegesetzbuch ( KAGB ) über Investmentfonds ( OGAW – Investition in Wertpapiere ) und den sogen. AIF-Fonds ( Investition in wertpapierfreie Vermögensanlagen ) – so Dr. Horst Werner www.finanzierung-ohne-bank.de - erhält die gesamte Fondsbranche in Deutschland für die bereits bisher BaFin-lizensierten sogen. Investmentfonds mit insolvenzgeschütztem...

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