operative Geschäftstätigkeit

Fonds : Der AIF-Fondsbegriff des Kapitalanlagegesetzbuches durch die BaFin-Anwendungshandhabungen – von Dr. jur. Horst Werner

Fonds beürfen der Billigung durch die BaFin oder bei geringem Kapitalvolumen der Registrierung (Anmeldung) bei der BaFin. Das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB ) über Investmentfonds wurde vom Bundesrat schon 2013 als neues einheitliches "Fondsgesetzbuch" zur Umsetzung mehrerer EU-Richtlinien in letzter Lesung verabschiedet, so Dr. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) und ist 2013 in Kraft getreten. Dadurch erhält die gesamte Fondsbranche in Deutschland für die bereits bisher BaFin-lizensierten sogen. Investmentfonds mit insolvenzgeschütztem Sondervermögen ( früher bezeichnet als Kapitalanlagegesellschaften ) und für die bisherigen freien Fonds ein einheitlich geltendes Fondsgesetz als Ersatz für das alte Investmentgesetz. Der Fondsbegriff des KAGB wird durch das sogen. "Investmentvermögen" im § 1 KAGB materiell bestimmt. Unter dem Fondsbegriff ist nunmehr „jeder Organismus für gemeinsame Anlagen zu verstehen, der von einer...

Unternehmensanteile gemäss VermAnlG dienen als Mezzaninekapital zwecks Unternehmensfinanzierung - von Dr. jur. Horst Werner

Mezzanine-Kapital gibt es in den Ausprägungen des echten und unechten Mezzaninekapitals: das Echte ( Equity-Mezzanine ) ist bilanzrechtliches Eigenkapital, das Unechte ( Debt-Mezzanine ) ist bilanzrechtlich eine Verbindlichkeit ( wie z.B. das partiarische Darlehen ), so Dr. jur. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ). In jedem Falle erhält das Unternehmen stimmrechtsloses Kapital ohne jede Einflussnahme-Möglichkeit. Mezzanine-Kapital gibt es z.B. in der Rechtsform von stillem Beteiligungskapital, Genussrechtskapital oder Anleihekapital als "wertpapierverbrieftes Darlehen" mit Rangrücktritt. Sie bleiben in Ihrem Unternehmen Alleineigentümer und unterliegen keinen Fremdeinflüssen. Mezzanine-Kapital ist ein sehr flexibles Finanzierungsinstrument, das bilanziell mit zusätzlichen Vertragsbedingungen als echtes bilanzrechtliches Eigenkapital ausgestaltet werden kann. Hierzu zählen als Bedingungen die Verlustteilnahme, die Laufzeit...

Das erste Prüfungsfeld der BaFin (KAGB) sind die Unternehmenstätigkeiten und die Auswahl der zu platzierenden Finanzinstrumente

Die Unternehmenstätigkeit und der Unternehmensgegenstand sind bei öffentlichen Platzierungen zur Kapitalbeschaffung immer das erste Prüfungsfeld der BaFin nach dem Kapitalanlagegesetzbuch ( KAGB ), so Dr. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ). Deshalb ist hier z.B. bei der Gründung eines Unternehmens und auch später vor der Kapitalbeschaffung durch öffentliche Angebote am Kapitalmarkt besondere Aufmerksamkeit geboten. Eventuell ist auch der Unternehmensgegenstand in einem „alten“ Gesellschaftsvertrag anzupassen, um nicht in die „Fallen des KAGB“ zu geraten. Ein BaFin-zulassungsfreies Unternehmen, welches vom Kapitalanlagegesetzbuch ( KAGB als Fondsgesetz ) ausgenommen ist bzw. sein soll, muss mit seinem Unternehmensgegenstand auf eine überwiegend aktive, operative Geschäftstätigkeit ausgerichtet sein und darf nicht in dem passiven Halten von Vermögenswerten – gepoolt durch gewinnbeteiligte Anlegergelder – bestehen....

Vorsicht bei dem Fondsbegriff des Kapitalanlagengesetzbuches und der Genehmigungs- bzw. Registrierungspflicht bei der BaFin

Der Fondsbegriff des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) wird durch das sogen. "Investmentvermögen" im § 1 KAGB materiell bestimmt ( ausführlich auf www.finanzierung-ohne-bank.de ). Mit dem "Fonds"Gesetzbuch ( KAGB ) über Investmentfonds ( OGAW-Fonds – Investition in Wertpapiere ) und den sogen. AIF-Fonds ( Investition in wertpapierfreie Vermögensanlagen ) erhält die gesamte Fondsbranche in Deutschland für die bereits bisher BaFin-lizensierten sogen. Investmentfonds mit insolvenzgeschütztem Sondervermögen ( früher bezeichnet als Kapitalanlagegesellschaften ) und für die bisherigen freien Fonds ein einheitlich geltendes Fondsgesetz...

AIF-Fonds nach dem KAGB oder BaFin-freies operativ tätiges Unternehmen oder nur festverzinsliche Kapitalanlagen - von Dr. Werner

Das Kapitalanlagegesetzbuch ( KAGB ) definiert den Fondsbegriff vollkommen neu ( ausführlich Dr. Horst Werner auf www.finanzierung-ohne-bank.de ), so dass viele Unternehmer überrascht sind, über ein Anhörungsschreiben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin plötzlich mitgeteilt zu bekommen, dass sie als zulassungspflichtiger oder registrierungspflichtiger "Fonds" gelten. In diesen Fällen - und am besten vor der Durchführung eines öffentlichen Kapitalanlageangebots mit einem Privat Placement - ist eine vorherige BaFin-Beratung angebracht. Das KAGB ist ein selbst für normale Juristen unverständliches Gesetzesmonster...

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