Altai-Republik

Beschwerde beim EGMR wegen Extremismusvorwurf

Jehovas Zeugen bringen den Fall Gorno-Altaisk vor STRASSBURG — Nachdem Jehovas Zeugen alle innerstaatlichen Möglichkeiten in Russland ausgeschöpft haben und die bestehende Rechtslage nur zu mehr Intoleranz, Diskriminierung und Gewalt geführt hat, sehen sie sich gezwungen, ihr Recht woanders zu suchen. Am 23. Juli 2010 hat die Rechtskörperschaft von Jehovas Zeugen in Gorno-Altaisk beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gegen den Entscheid des Obersten Gerichts der Altai-Republik, in dem 18 religiöse Publikationen als „extremistisch“ eingestuft wurden, Beschwerde eingelegt. Beachtenswerterweise hatte das Oberste Gericht der Altai-Republik nur der Rechtskörperschaft von Jehovas Zeugen in Gorno-Altaisk erlaubt, die Ausgaben Der Wachtturm und Erwachet! gegen den Extremismusvorwurf zu verteidigen. Den Vertretern der Herausgeber und des Verlags wurde die Beteiligung am Verfahren verweigert, weil ihre Rechte nicht berührt...

Beschwerde geht jetzt an das Oberste Gericht in Russland

MOSKAU — Am 13. Juli 2010 wurde bei der Kammer für Zivilsachen des Obersten Gerichts der Russischen Föderation Beschwerde gegen ein Urteil des Obersten Gerichts der Altai-Republik eingelegt, durch das 18 religiöse Publikationen für „extremistisch“ erklärt wurden. Zuvor hatte die Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas in Gorno-Altaisk bereits Beschwerde beim Obersten Gericht der Altai-Republik eingereicht, das es jedoch ablehnte, die Beschwerde zu prüfen. Die religiösen Publikationen der Religionsgemeinschaft stützen sich auf die Heilige Schrift, die in Russland schon lange geachtet wird. Jehovas Zeugen in Russland sind überzeugt, dass das Urteil des Gerichts rechtswidrig ist und werden deshalb alle innerstaatlichen Möglichkeiten zum Schutz ihrer Rechte ausschöpfen. „Wenn dieses Vorgehen scheitert, bleibt Jehovas Zeugen nichts anderes übrig, als den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anzurufen“, erklärte Anwalt...

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