wertpapierfreie Finanzinstrumente
16.05.2023: Wirtschaft | Arbeitnehmer-Beteiligungen | begrenzter Personenkreis | Mitarbeiterbeteiligungen | Prospektpflichten | Vermögensanlagengesetz | wertpapierfreie Finanzinstrumente | § 2 Abs. 1 Nr. 6 Vermögensanlagengesetz
Pressetext verfasst von HorstWerner am Di, 2023-05-16 11:03.
Der Begriff des „begrenzten Personenkreises“ gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 6 Vermögensanlagengesetz - von Dr. jur. Horst Werner
Das Vermögensanlagengesetz regelt die wertpapierfreien Finanzinstrumente mit ihren Prospektpflichten ( z.B. stille Beteiligungen, Nachrangdarlehen etc. ) und mit ihren Bereichsausnahmen ( = Befreiung von der Prospektpflicht ) wegen der Unterschreitung von Geringfügigkeitsgrenzen, so Dr. jur. Horst Werner www.finanzierung-ohne-bank.de . Es sind wertpapierlose Anteile, die keine Anteile an Investmentvermögen im Sinne des § 1 Abs. 1 Kapitalanlagegesetzbuch darstellen; also keine BaFin-genehmigungspflichtigen AIF-Fonds sind. Der § 2 Abs. 1 Nr. 6 VermAnlG gestattet für einen begrenzten Personenkreis eine Bereichsausnahme von der Prospektpflicht . Dabei stellt sich die Frage, was unter einem „begrenzten Personenkreis“ zu verstehen ist. Der § 2 Abs. 1 Nr. 6 VermAnlG kommt nur dann in Betracht, wenn der „begrenzte Personenkreis“ ziffernmäßig ( z.B. 54 Personen ) feststeht und es müssten dem Emittenten alle Personen vor Abschluss aller Finanzinstrumenten-Verträge...
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17.11.2020: Wirtschaft | BaFin-Prospektfreie gesetzliche Bereichsausnahmen | BaFin-Prospektpflicht | Bereichsausnahmen des Vermögensanlagengesetzes | Dr. jur. Horst Werner | ohne BaFin-Verkaufsprospekt | Vermögensanlagen | wertpapierfreie Finanzinstrumente
Pressetext verfasst von HorstWerner am Di, 2020-11-17 09:02.
BaFin-prospektfreie Bereichsausnahmen auf der Basis der gesetzlichen Grundlagen des VermAnlG und WpPG - Dr. jur. Horst Werner
1. BaFin-Prospektfreie gesetzliche
Bereichsausnahmen
- Beteiligungskapital ohne BaFin-Prospekt ( ohne gesetzliche
Prospektpflicht )
- Kapitalbeschaffung mit einem Beteiligungs-Exposé ohne
BaFin-Verkaufsprospekt
- Private Placement auch mit BaFin-freien Beteiligungs-
Unterlagen
Die BaFin-Prospektpflicht ist insbesondere in "geringfügigen" Fällen ( entweder geringe Zeichnungssumme oder wenige Beteiligte ) dann nicht gegeben, wenn das kapitalsuchende Unternehmen bei den sogen. wertpapierfreien Finanzinstrumenten nicht mehr als 20 Anteile ( = max. 20 Kapitalgeber bzw. Privatinvestoren ) pro Finanzinstrument an dem Betrieb ausgibt ( siehe § 2 Abs. 1 Nr. 3 Vermögensanlagengesetz - VermAnlG ). Die sogen. Bereichsausnahmen des Vermögensanlagengesetzes stellen dabei auf die "Anzahl der Anteile" ab, die maximal gezeichnet werden dürfen ( oder nicht mehr als Euro 100.000,- pro Jahr ). Es dürfen somit parallel und gleichzeitig...
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