ohne BaFin-Verkaufsprospekt
17.11.2020: Wirtschaft | BaFin-Prospektfreie gesetzliche Bereichsausnahmen | BaFin-Prospektpflicht | Bereichsausnahmen des Vermögensanlagengesetzes | Dr. jur. Horst Werner | ohne BaFin-Verkaufsprospekt | Vermögensanlagen | wertpapierfreie Finanzinstrumente
Pressetext verfasst von HorstWerner am Di, 2020-11-17 09:02.
BaFin-prospektfreie Bereichsausnahmen auf der Basis der gesetzlichen Grundlagen des VermAnlG und WpPG - Dr. jur. Horst Werner
1. BaFin-Prospektfreie gesetzliche
Bereichsausnahmen
- Beteiligungskapital ohne BaFin-Prospekt ( ohne gesetzliche
Prospektpflicht )
- Kapitalbeschaffung mit einem Beteiligungs-Exposé ohne
BaFin-Verkaufsprospekt
- Private Placement auch mit BaFin-freien Beteiligungs-
Unterlagen
Die BaFin-Prospektpflicht ist insbesondere in "geringfügigen" Fällen ( entweder geringe Zeichnungssumme oder wenige Beteiligte ) dann nicht gegeben, wenn das kapitalsuchende Unternehmen bei den sogen. wertpapierfreien Finanzinstrumenten nicht mehr als 20 Anteile ( = max. 20 Kapitalgeber bzw. Privatinvestoren ) pro Finanzinstrument an dem Betrieb ausgibt ( siehe § 2 Abs. 1 Nr. 3 Vermögensanlagengesetz - VermAnlG ). Die sogen. Bereichsausnahmen des Vermögensanlagengesetzes stellen dabei auf die "Anzahl der Anteile" ab, die maximal gezeichnet werden dürfen ( oder nicht mehr als Euro 100.000,- pro Jahr ). Es dürfen somit parallel und gleichzeitig...
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