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E-Scooter zählen nach wie vor als Elektrogeräte: Gesetzesänderung zum 15.06. stuft sie als Verkehrsmittel ein

Fürth, 17.06.2019 – Eine Viertelmillion E-Scooter rollt bereits durch Deutschland, so die Schätzung des Bundesverbandes Elektrokleinstfahrzeuge. Bislang durften die zweirädrigen Elektrostehroller jedoch nur auf Privatgrundstücken genutzt werden. Seit 15.06.2019 sind sie in der Bundesrepublik nun auch für den Straßenverkehr zugelassen. Dabei fallen die E-Scooter weiterhin in den Anwendungsbereich des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG). Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) ist vor wenigen Tagen als nationale Gesetzgebung in Kraft getreten. Dennoch ändert sich für zweirädrige Elektroroller, die keinen Sitz haben, nichts: Sie sind vom ElektroG erfasst – ungeachtet, ob sie mit einem Geschwindigkeitsbereich von 6 bis 20 km/h in die eKFV fallen oder eben nicht. Gemäß § 2 Absatz 2 Nr. 7 ElektroG liegen elektrische Zweiradfahrzeuge, für die eine Typgenehmigung nicht erforderlich ist, ausdrücklich im Anwendungsbereich...

Elektrogerät oder Bauteil? EWRN hilft bei der Beantwortung dieser Frage

Dublin/Fürth, 13.06.2019 – Die Abgrenzung zwischen Bauteil und Elektrogerät gilt aktuell als eine der brennendsten Praxisfragen zur WEEE-Richtlinie. Z.B. zählen Steckdosen, Sicherungen und konfektionierte Kabel als Endgeräte. Unkonfektionierte Kabel hingegen werden als Bauteil eingestuft. Das European WEEE Registers Network (EWRN) – der Zusammenschluss der nationalen Register für Elektro- und Elektronikgeräte der EU-Mitgliedsstaaten – hat einen Leitfaden erstellt, der die Abgrenzung erleichtern soll. Dieser ist auf der EWRN-Jahrestagung 2019 in Dublin verabschiedet worden. „Damit liegt erstmals ein offizielles und EU-weit einheitliches Dokument vor, an dem sich die Anwender orientieren können“, schildert Alexander Goldberg, EWRN-Präsident und Vorstand der deutschen stiftung elektro-altgeräte register. Der Leitfaden steht auf der Homepage des EWRN kostenfrei zum Download bereit. In der Praxis gestaltet sich auch die Abgrenzung...

Klagen gegen Gebührenbescheide für die Prüfung der Optierungsanzeige abgewiesen

Ansbach/Fürth, 12.04.2019 – Ist ein Sammelbehälter mit Elektro- und Elektronikaltgeräten voll, wird er vom öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) in den meisten Fällen für einen der Hersteller bereitgestellt, der die Abholung und die Verwertung übernimmt. Ebenso können örE sich aber auch entscheiden, gesammelte Geräte für die Dauer von mindestens zwei Jahren selbst zu verwerten. Die Eigenverwertung ist bei der stiftung elektro-altgeräte-register (stiftung ear) anzuzeigen. Dass eine Gebührenerhebung für die Prüfung solcher Optierungsanzeigen rechtmäßig ist, hat nun das Bayerische Verwaltungsgericht Ansbach bekräftigt. Die stiftung elektro-altgeräte-register erhebt auf Grundlage der Elektro- und Elektronikgerätegesetz-Gebührenverordnung (ElektroGGebV) eine Verwaltungsgebühr für die Prüfung der jeweiligen Optierungsanzeige. Der Gebührensatz hierfür, der unter Nr. 18 der Anlage 1 zur ElektroGGebV zu finden ist,...

Klick für Klick das digitale Angebot der stiftung ear kennenlernen

Fürth, 01.04.2019 – Ob zum Beispiel ein Hersteller einen Registrierungsantrag für in Verkehr zu bringende Elektro- und Elektronikgeräte stellt oder der Betreiber einer Erstbehandlungsanlage seine Zertifizierung nachweist: Ort des Geschehens ist das ear-Portal der stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear). Dieses, ebenso wie die dazugehörigen Schnittstellen, gibt es ab heute auch als Testumgebung. Mit nur wenigen Klicks können Hersteller bzw. deren Bevollmächtigte, öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, Vertreiber, Entsorgungspflichtige Besitzer nach § 19 ElektroG, Entsorger sowie Betreiber von Erstbehandlungsanlagen...

Die Gelegenheit, die stiftung ear aktiv mitzugestalten: 2019 werden die Expertengremien und das Kuratorium gewählt

Fürth, 26.03.2019 – Vor der stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear) liegt das Wahljahr 2019: Die Expertengremien sowie das Kuratorium werden neu berufen. Wer bei einem registrierten Elektrogeräte-Hersteller tätig ist, darf sich herzlich eingeladen fühlen, für die Expertengremien zu kandidieren. Sofern er oder sie eine geschäftsleitende Funktion innehat, kann der- oder diejenige sich auch gerne für die Kuratoriums-Wahl aufstellen lassen. Die stiftung ear registriert die Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten, welche in der Bundesrepublik in Verkehr gebracht werden. Darüber hinaus koordiniert sie die Bereitstellung...

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