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BGH-Urteil zum Gebühren-Gate: CONNY hilft Verbrauchern bei der Erstattung rechtswidriger Erhöhungen

Stiftung Warentest hat sich das Angebot bereits angesehen und bewertet es als "ganz einfach, bequem und mit minimalem Aufwand" verbunden. Am 27. April 2021 entschied der Bundesgerichtshof (Az. XI ZR 26/20), dass Banken ohne die explizite Zustimmung des Kunden ihre AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) nicht ändern dürfen. Das bedeutet, dass Änderungen wie Erhöhungen von Kontogebühren ungültig sind und mithilfe von CONNY zurückgefordert werden können. Verbraucher, die in den vergangenen Monaten und Jahren zu Unrecht erhöhte Kontoführungsgebühren zahlten, können diese nun zurückverlangen. Betroffen sind nahezu alle Bankkunden in Deutschland. Deutschlands größtes Verbraucherrechtportal CONNY geht derzeit von mehr als 50 Millionen betroffenen Bankkonten aus. Die Durchsetzung eines Anspruchs kann jedoch kompliziert und zeitaufreibend sein. CONNY hilft Verbrauchern einfach und unkompliziert, ihr Recht durchzusetzen. Es ist davon auszugehen,...

Berufsunfähigkeitsversicherung: Stiftung Warentest informiert zu neuestem Urteil

Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung sichern sich Verbraucher gegen die finanziellen Folgen bei Berufsunfähigkeit ab. Wer seine Leistungen beziehen will, muss meist seine Ärzte von der Schweigepflicht entbinden, sodass diese dem Versicherer Auskunft über den Gesundheitsstand seines Patienten geben können. Doch wie Stiftung Warentest aktuell berichtet, darf die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht alles wissen. Berufsunfähigkeitsversicherung: Was dürfen die Versicherer wissen? Versicherte einer Berufsunfähigkeitsversicherung müssen Ärzte, Krankenhäuser und Rentenversicherer nicht pauschal von ihrer Schweigepflicht entbinden. Das hat das Bundesverfassungsgericht nun entschieden. Eine Frau hatte zuvor erfolglos beim Land- und Oberlandesgericht Nürnberg auf die Zahlung ihrer Berufsunfähigkeitsrente geklagt. Der Versicherer verweigerte ihr die Leistung, da die Klägerin weder die pauschale noch von der Berufsunfähigkeitsversicherung...

Urteil des BGH zum Tarifwechsel stärkt Rechte der Versicherten

Mit seinem Urteil (Aktenzeichen: IV ZR 28/12) vom 12. September 2012 hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe die Position der Privatversicherten bezüglich eines Tarifwechsels in der privaten Krankenversicherung (PKV) gestärkt. In der Urteilsschrift hieß es, dass eine Kombination von jährlichem und behandlungsbezogenen Selbstbehalt nicht zulässig sei. Kläger reicht nach Wechsel Klage ein Geklagt hatte der Versicherte bereits 2010 nachdem er bei seiner privaten Krankenversicherung den Tarif gewechselt hatte. In seinem alten Tarif wurde mit dem Anbieter ein absoluter jährlicher Selbstbehalt von 2.300 Euro vereinbart. Der neue Tarif sah nun einen behandlungsbezogenen Selbstbehalt von je 10 Euro pro behandelndem Arzt und Behandlungstag, Verbands- und Arzneimittel sowie aller sonstigen Inanspruchnahmen von Leistungen vor. Nach dem Tarifwechsel sollte der Versicherungsnehmer nun aber beide Formen hinnehmen. Selbstbeteiligung in PKV-Verträgen Der...

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