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Pressetext verfasst von rawilli am Di, 2008-01-08 17:44.Arbeitsrecht - Sonderzahlung und Gleichbehandlungsgrundsatz
Ein Arbeitgeber, der zusätzliche Leistungen – z. B. Sonderzahlungen zu bestimmten Anlässen – gewährt, ist an den arbeitsrechtlichen Grundsatz der Gleichbehandlung gebunden. Wenn er Arbeitnehmer von einer solchen Leistung ausnimmt, muss dies durch sachliche Kriterien gerechtfertigt sein. Dies ist dann gegeben, wenn die Ungleichbehandlung vom Zweck der Leistung gedeckt ist. Will der Arbeitgeber etwa durch eine freiwillige Sonderzahlung ein unterschiedliches Lohnniveau ausgleichen, kann dies sachlich gerechtfertigt sein. Dies ist dann nicht der Fall, wenn der verfolgte Zweck, hier die Kompensation, nicht erreicht wird.
Im vom...
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