Versicherungskonzern
02.05.2018: Wirtschaft | BGH | Bundesgerichtshof | Fonds | Kapitalanlage | Lebensversicherung | proConcept AG | Prämie | Sparanteil | Todesfallsumme | Versicherungsbeitrag | Versicherungsgesellschaft | Versicherungskonzern | Versicherungskunde | Widerspruch
Pressetext verfasst von proConcept am Mi, 2018-05-02 11:16.
proConcept AG: Urteil BGH März 2018 - Fondsverluste werden bei einer Rückabwicklung berücksichtigt
Versicherungskonzerne können sich auch bei Totalverlust auf Entreicherung berufen
Im aktuellen Fall handelt es sich um ein Ehepaar, das durch mehrere Instanzen gegen ihre Versicherungsgesellschaft klagte. Die ehemaligen Versicherungskunden verlangen von ihrer Versicherungsgesellschaft die Rückzahlung aller Versicherungsbeiträge aus zwei fondsgebundenen Lebensversicherungen mit der Begründung der ungerechtfertigten Bereicherung. Die Policen wurden mit Beginn 01.12.2005 damals im sogenannten Policen-Model abgeschlossen. Die Kläger begründeten Ihre Klage damit, bei Abschluss keine ordnungsgemäße Belehrung über das Widerspruchsrecht erhalten zu haben.
Ungewöhnlicher weise kündigte die Versicherungsgesellschaft vorzeitig die Verträge, da der Fonds mittlerweile liquidiert worden war. Das klagende Ehepaar erklärte 2014 ihren Widerspruch und verlangte die Rückabwicklung der Verträge.
Versicherungskonzerne können sich auch bei...
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