Umwandlung von einer Verbindlichkeit

Wandelschuldverschreibungen bei jur. Personen mit den Rechten der Gläubiger u. Pflichten des Unterneh. -von Dr. jur.Horst Werner

Eine Schuldverschreibung wird als Wandelanleihe (convertible bond oder Wandelschuldverschreibung ) bezeichnet, so Dr. jur. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ), sofern die Schuldverschreibung mit einem späteren Umtauschrecht oder Wandlungsrecht in Aktien oder sonstige Gesellschaftsrechte des emittierenden oder eines anderen Unternehmens ( z.B. GmbH ) ausgestattet ist. Dann verzichtet der Anleihegläubiger auf die Rückzahlung seines Anleihe"darlehens", das in einem festgelegten Umtauschverhältnis mit der Übernahme von Aktien oder anderen Gesellschafter-Rechten verrechnet wird. Wandelanleihen als Wandelschuldverschreibungen ( Convertible Bonds ), sind Zinspapiere mit Wertpapiercharakter, die ein Wandlungs- bzw. Optionsrecht ( Umtauschrecht ) in Aktien der emittiertenden Gesellschaft verbriefen. Die Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen bedarf der Zustimmung der Hauptversammlung mit qualifizierter ( 75 %-iger ) Mehrheit der Hauptversammlung....

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