Satzungsänderung

Vergütung von Vereinsvorständen: Gemeinnützigkeitsproblem ausgeräumt

(München/Planegg, 13. Januar 2010) – Wer gemeinnützig ehrenamtlich tätig ist, darf von seinem Verein auch eine moderate finanzielle Anerkennung erhalten. Der persönliche Freibetrag von bis zu 500 Euro pro Jahr stellt eine echte Unterstützung für jedes sportorientierte, soziale oder kulturelle Engagement dar, muss doch der Empfänger darauf keine Steuern und der Verein keine Sozialabgaben entrichten. Viele Vereine und Verbände vergüten das Engagement ihrer Vorstands- oder Präsidiumsmitglieder entsprechend – etwa in Form von Sitzungsgeldern oder einer moderaten pauschalen Aufwandsentschädigung. Allerdings hat der Gesetzgeber die Gemeinnützigkeit schon immer an strenge Voraussetzungen geknüpft – so auch hier: Die Vorstandsvergütung muss explizit in die Vereinssatzung aufgenommen, ein entsprechender bisheriger Hinweis auf eine rein ehrenamtliche Tätigkeit des Vorstands gestrichen werden. Die Frist für eine entsprechende Satzungsanpassung...

Steuernachzahlung wegen fehlerhafter Vereinssatzung? Vereinsexperte Prof. Geckle rät, ältere Satzungen auf Fehler zu prüfen

München/Planegg, 06. Oktober 2009 - Vereine, die als gemeinnützig anerkannt sind, profitieren bekanntermaßen von Steuererleichterungen wie dem ermäßigten Umsatzsteuersatz. Weniger im Bewusstsein der Öffentlichkeit ist, dass die Gemeinnützigkeit oft am seidenen Faden hängt. Schon ein formaler Fehler genügt, und die Steuerbegünstigung entfällt, warnt Vereinsexperte Prof. Gerhard Geckle in einem aktuellen Beitrag auf dem Vereinsportal von redmark. Selbst wenn ein Verein bei seiner Gründung eine Mustersatzung verwendet hat, kann er nicht darauf vertrauen, allen steuerrechtlichen Anforderungen zu genügen, wie ein aktuelles und vom Experten als überraschend eingeschätztes Urteil beweist: Ein Tierzuchtverein hatte in seiner Satzung eine konkrete Regelung für den Fall der Auflösung des Vereins vorgesehen, nicht aber für den Fall der Aufhebung und Zweckänderung. Die Regelung, in so einem Fall per Mitgliederbeschluss „das vorhandene...

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